Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 02.07.2026 |
| Nummer | 27-114/2026 |
| Bearbeiter | Haselhuhn |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 18.08.2026 |
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Forsteinrichtung im Kommunalwald der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2034
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Gemäß § 20 ThürWaldG
Gemäß § 33 Abs. 8 ThürWaldG
Begründung:
Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) stimmt dem von Thüringen Forst erarbeiteten Forsteinrichtungswerk für den Kommunalforstbetrieb der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2034 (gemäß Anlage) zu.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 18.08.2026 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-114/2026
Erläuterungen:
Gemäß § 20 ThürWaldG sind Körperschaftswaldungen nach Betriebsplänen für einen zehnjährigen Zeitraum zu bewirtschaften. Dazu wurde eine Bestandsaufnahme der Waldfläche seitens Thüringen Forst gemacht und in einem Forsteinrichtungswerk niedergeschrieben. Neben der Bestandsaufnahme erfolgte auch die Festlegung möglichen Hiebsätze, forstlicher Ziele sowie Maßnahmen zur Nutzung und Pflege.
Gemäß § 33 Abs. 8 ThürWaldG werden die periodischen Betriebspläne kostenfrei von der Landesforstanstalt aufgestellt und sind der Körperschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.