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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

02.07.2026

Nummer

27-114/2026

Bearbeiter

Haselhuhn

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

18.08.2026

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung zur Forsteinrichtung im Kommunalwald der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2034

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Gemäß § 20 ThürWaldG

Gemäß § 33 Abs. 8 ThürWaldG 

Begründung:

Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) stimmt dem von Thüringen Forst erarbeiteten Forsteinrichtungswerk für den Kommunalforstbetrieb der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2034 (gemäß Anlage) zu.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

18.08.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer: 27-114/2026

Erläuterungen:

Gemäß § 20 ThürWaldG sind Körperschaftswaldungen nach Betriebsplänen für einen zehnjährigen Zeitraum zu bewirtschaften. Dazu wurde eine Bestandsaufnahme der Waldfläche seitens Thüringen Forst gemacht und in einem Forsteinrichtungswerk niedergeschrieben. Neben der Bestandsaufnahme erfolgte auch die Festlegung möglichen Hiebsätze, forstlicher Ziele sowie Maßnahmen zur Nutzung und Pflege.

Gemäß § 33 Abs. 8 ThürWaldG werden die periodischen Betriebspläne kostenfrei von der Landesforstanstalt aufgestellt und sind der Körperschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.