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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

 

Datum

14.07.2026

Nummer

27-120/2026

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

18.08.2026

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 

gesetzliche Grundlage:

§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung. 

Begründung:

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2015 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.

Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 30.439.148,37 €.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -315.446,67 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2016 vorgetragen und wird gemäß § 23 Abs. 2 KomHVO als Fehlbetrag ausgewiesen.

Anlagen:

Stellungnahme

Bericht RPA

Ergebnis- und Finanzrechnung

Vermögensrechnung

Übersicht über das Anlagevermögen

Forderungsübersicht

Verbindlichkeitenübersicht 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

18.08.2026

TOP:

 

Anzahl Mitglieder:

13+1

anwesend:

11+1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag:

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Bornkessel
Bürgermeister