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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2023

Aufgrund des § 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG LSA i. F. der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81), in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. § 98 ff. Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 15-17 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 3 u. 4 der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung-EigBVO LSA) i. F. vom 25. Mai 2012 (GVBl. LSA S. 160) sowie den § 6 der Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode vom 09.11.2020 in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 14.11.2022 (Beschluss V 08/2022) den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen.

§ 1

Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 werden festgesetzt:

im Erfolgsplan

3.048.500,00 € in den Erträgen

2.966.500,00 € n den Aufwendungen

im Vermögensplan

1.309.000,00 € in den Einnahmen

1.309.000,00 € in den Ausgaben

§ 2

Kreditaufnahmen

Im Jahr 2023 werden zur Finanzierung von Investitionen Kreditaufnahmen in Höhe von 280.000,00 € festgestzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Verbandsumlagen

Im Wirtschaftsjahr 2023 wird keine Verbandsumlage erhoben.

§ 6

Wirtschaftsplan 2023 der OWV

Abwasserreinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft Oranienbaum mbH

Der Wirtschaftsplan 2023 der OWV Abwasserreinigungs- und Dienstleistungs-gesellschaft Oranienbaum mbH ist als Anlage zum Wirtschaftsplan des Wasser-zweckverbandes zu führen.

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023

Der Wirtschaftsplan 2023 des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan 2023 wurde von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg geprüft. Die Entscheidung bzw. Genehmigung vom 12.12.2022, Aktenzeichen 15.2.1.3.18/Ker/WPL23 liegt dem Zweckverband vor. Nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) vom 26. Februar 1998 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. mit § 16 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24. März 1997 in der zurzeit gültigen Fassung liegt der Wirtschaftsplan in den nachfolgenden 7 Werktagen nach Veröffentlichung für jedermann zur Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, Am Prinzenstein 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Oranienbaum-Wörlitz, 14.12.2022

Wasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode

Kerstin Reichert
Verbandsgeschäftsführerin