Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 3 "Segler Bergwitzsee", 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Segler Bergwitz" in der Fassung vom 27.09.2022 einschließlich Begründung, gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet ist auf dem nachfolgenden Kartenbild ersichtlich.
Die Flurstücke 5, 6, 7, 9, 10 und 12 sowie Teile der Flurstücke 8 und 13, alle Flur 5 der Gemarkung Rotta und die Flur-stücke 569, 571 sowie Teile des Flurstücks 572, alle Flur 5 der Gemarkung Bergwitz sind Bestandteil des Plangeltungsbereiches.
Der Bebauungsplan Nr. 3 "Segler Bergwitzsee", 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Segler Bergwitz" für die Gemarkungen Rotta und Bergwitz wird im Regelverfahren nach BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB (09.01.2023 bis 10.02.2023) liegt in der Zeit
vom 02.02.2023 – 03.03.2023
der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Segler Bergwitzsee", 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Segler Bergwitz" in der Fassung vom 27.09.2022 einschließlich Begründung bei der Stadt Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg, zu folgenden Zeiten:
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Kemberg unter der o. g. Anschrift abgegeben werden.
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4a (4) BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Kemberg eingestellt und können unter der Adresse:
http://www.stadt-kemberg.de Bürger Bekanntmachungen
eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.
Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: info@stadt-kemberg.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Stadt Kemberg weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Kemberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Kemberg, den 28.12.2022