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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof des Ev. KGV Kemberg-Gommlo

Der Gemeindekirchenrat des Ev. KGV Kemberg-Gommlo hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 23. November 2023 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ruhefristen

Für den Friedhof in Gommlo gelten folgende Ruhefristen:

1.

für Erdbestattungen 20 Jahre,

2.

für Urnenbestattungen 20 Jahre.

§ 2

Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:

1.

Grabberechtigungsgebühren

Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der Nutzung  —  Euro

1.1

Erdgrabstätten

1.1.1

Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle  —  9,00 €

1.2

Urnenwahlgrabstätten

1.2.1

Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle

1.2.1.1.

Urnenwahlgrabstätten  —  9,00 €

1.2.1.2

Urnenwahlgrabstätten friedhofsgepflegt(einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhofsträger.)  —  10,00 €

1.3.

Reservierungen I Verlängerungen

1.3.1

ReservierungWird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (S 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.

1.3.2

VerlängerungIst bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.

2.

Nutzung Kirche  —  40,00 €

(als Trauerhalle)

3.

Friedhofsunterhaltungsgebühren  —  14,00 €

(Je Jahr und Grabstelle, für die ein Nutzungsrecht besteht, sind jährlich zu zahlen)

4.

Verwaltungsgebühren

4.1

Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen)

4.1.1

Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / für 1 Jahr  —  20,00 €

4.1.2

Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre  —  50,00 €

4.1.3

Ablehnung/Rücknahme/Widerruf einer Zulassung(auch Widerruf einer Zulassung für Rednerinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 FriedhG); pro Vorgang —  30,00 €

4.2

Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang  — 65,00 €

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

§ 3

Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 06.01.2008 außer Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat des KGV Kemberg-Gommlo am 23.11.2023 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Gommlo wurde dem Kreiskirchenamt Wittenberg als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 05.12.2023 unter dem Aktenzeichen 15/2023 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der des KGV Kemberg-Gommlo wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss des Gemeindekirchenrates des Evangelischen Kirchengemeindeverbundes Kemberg-Gommlo

Der Gemeindekirchenrat der Ev.KGV Kemberg-Gommlo beschließt in seiner Sitzung am 23.11.2023 einstimmig die Aufhebung der bisherigen Friedhofssatzung zum 31.12.2023.

Mit Wirkung ab 01.01.2024 tritt die neue Friedhofsgebührensatzung in Kraft.

Gerald Bölke, GKR-Vorsitzender

Kemberg, den 23.11.2023