Aufgrund des § 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG LSA i. F. der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81), in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. § 98 ff. Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 15-17 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 3 u. 4 der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung-EigBVO LSA) i. F. vom 25. Mai 2012 (GVBl. LSA S. 160) sowie den § 6 der Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode vom 09.11.2020 in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 13.11.2023 (Beschluss V 06/2023) den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen.
Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 werden festgesetzt:
| im Erfolgsplan | |
| 3.206.100,00 € | in den Erträgen |
| 3.118.600,00 € | in den Aufwendungen |
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| im Vermögensplan | |
| 1.134.800,00 € | in den Einnahmen |
| 1.134.800,00 € | in den Ausgaben |
Im Jahr 2024 sind zur anteiligen Finanzierung von Investitionen keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
Im Wirtschaftsjahr 2024 wird keine Verbandsumlage erhoben.
Der Wirtschaftsplan 2024 der OWV Abwasserreinigungs- und Dienstleistungs-gesellschaft Oranienbaum mbH ist als Anlage zum Wirtschaftsplan des Wasser-zweckverbandes zu führen.
Der Wirtschaftsplan 2024 des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Wirtschaftsplan 2024 wurde von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg geprüft. Die Entscheidung vom 20. Dezember 2023, Aktenzeichen 15.2.1./Wu/WPL24 liegt dem Zweckverband vor. Nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein-schaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) vom 26. Februar 1998 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. mit § 16 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24. März 1997 in der zurzeit gültigen Fassung liegt der Wirtschaftsplan in den nachfolgenden 7 Werktagen nach Veröffentlichung für jedermann zur Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, Am Prinzenstein 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Oranienbaum-Wörlitz, 22.12.2023
Kerstin Reichert
Verbandsgeschäftsführerin