Titel Logo
Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 1/2024
Informationen der Stadtverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zum Wahljahr 2024

Am 09. Juni 2024 finden folgende Wahlen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt:

Wahl zum 10. Europäischen Parlament (Europawahl)  —  Wahlalter: 16 Jahre (NEU)

Kommunalwahlen des Landes Sachsen-Anhalt  —  Wahlalter: 16 Jahre

Bezüglich der Kommunalwahlen werden im Wahlbereich Kemberg die Vertretungen des Kreistages Wittenberg,

Stadtrates Kemberg sowie aller Ortschaftsräte der Stadt Kemberg für einen Zeitraum von 5 Jahren neu gewählt.

Wahlbekanntmachungen

Die offiziellen Wahlbekanntmachungen zu den Kommunalwahlen 2024 der Stadt Kemberg finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortschaft sowie auf der Homepage der Stadt Kemberg www.stadt-kemberg.de/Wahlbekanntmachungen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für den Stadtrat Kemberg und die Ortschaftsräte sind bis spätestens 02. April 2024, 18.00 Uhr bei der Wahlleiterin der Stadt Kemberg einzureichen.

Näheres zur Einreichung der Wahlvorschläge, insbesondere zu den formellen Voraussetzungen und beizubringenden Unterlagen, entnehmen Sie bitte den amtlichen Wahlbekanntmachungen die ab 08.02.2024 auf der Homepage und in den Bekanntmachungskästen zur Einsicht bereitstehen bzw. aushängen.

Anzahl der zu wählenden Mitglieder für die Vertretungen der Stadt Kemberg:

Die neuen Ortsbürgermeister werden in den konstituierenden Sitzungen (Juli 2024) aus den Reihen der Ortschaftsräte gewählt.

Verlegung des Wahllokals Ateritz nach Lubast

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit des bisherigen Wahllokales in Ateritz sowie zur Gewährleistung eines barrierefreien Zuganges wird das Wahllokal ab 2024 in den

Kulturraum der Feuerwehr Lubast, Lubaster Straße 1, 06901 Kemberg OT Lubast

verlegt. Die neue Anschrift befindet sich auch auf der Ihnen zugehenden Wahlbenachrichtigung.

Ehrenamtliche Wahlhelfer werden wieder gesucht!

Zur Absicherung und Durchführung der Wahlen 2024 und Auszählung der Stimmen in den einzelnen Wahllokalen werden noch Wahlhelfer zur Besetzung der Wahlvorstände in den Ortschaften gesucht.

Bitte beachten: Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht gleichzeitig ein Wahlehrenamt ausüben.

Entschädigung der Wahlhelfer

Der Stadttrat Kemberg hat durch Beschluss festgelegt, den ehrenamtlichen Wahlhelfern anlässlich der Kommunalwahlen in Anerkennung des Wahlehrenamtes eine Entschädigung in Höhe von 50,00 € zu zahlen.

Zusammen mit dem gesetzlichen Erfrischungsgeld für die Europawahl erhalten demzufolge die Vorsitzenden 85,00 € und die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände 75,00 € für den Wahltag.

Bitte unterstützen Sie uns bei den Wahlen 2024 und erklären Sie Ihre Bereitschaft im Wahlamt der Stadt Kemberg (Tel.: 034921/71-219 oder 71-106 bzw. per Email unter wahlen@stadt-kemberg.de) oder melden Sie sich bei den Ortsbürgermeistern in Ihrer Ortschaft.

Vielen Dank.

Steffi Kirschke-Fricke
Gemeindewahlleiterin