Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Kemberg ist durch Beschluss des Rates der Stadt Kemberg am 10.12.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 26.08.2024 in der Zeit vom 26.08.2024 bis einschließlich 24.09.2024 durchgeführt.
Vorliegende Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Kemberg finden Sie hier:
https://www.stadt-kemberg.de/buerger/bekanntmachungen.html
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren