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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 1/2025
Informationen der Stadtverwaltung
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Hinweise zur Briefwahl anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Sehr geehrte Wahlberechtigte der Stadt Kemberg,

bis zum 02.02.2025 gehen den Wahlberechtigten der Stadt Kemberg, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, die Wahlbenachrichtigungen samt Vordruck (auf der Rückseite) für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zu.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Bereitstellung der Stimmzettel ab dem 06.02.2025 verschickt werden können.

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein muss bis spätestens am Wahltag, 23.02.2025, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Kemberg, eingehen.

Berücksichtigen Sie bitte unbedingt das Merkblatt, das Ihnen mit den Briefwahlunterlagen als Wegweiser für das Eintüten Ihrer Briefwahl zugeht.

Bitte nutzen Sie aufgrund der Kürze der Zeit vordergründig den Rücklauf über unsere Briefkästen oder die direkte Abgabe im Wahlamt der Stadt Kemberg.

Sie können die Briefwahl auch gleich persönlich bei der Beantragung des Wahlscheines im Einwohnermeldeamt der Stadt Kemberg (barrierefrei), Zimmer 105, Burgstraße 5, 06901 Kemberg, vornehmen.

Sofern es zeitlich passt, können Sie den Wahlbrief unentgeltlich mit der Deutschen Post befördern.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen in den amtlichen Schaukästen Ihrer Ortschaft sowie auf unserer Homepage www.stadt-kemberg.de

Seelig
Bürgermeister