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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Kemberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Fläming-Elbaue“, „Mulde“ und „Schwarze Elster“ für die Jahre 2021- 2024 - Umlagesatzung - ergänzt für das Jahr 2

Aufgrund der §§ 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Februar 2017 (GVBl. LSA S: 33), §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S.202) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat Kemberg in der Sitzung am 15. Dezember 2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Kemberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Fläming-Elbaue“, „Mulde“ und „Schwarze Elster“ für die Jahre 2021-2024 -Umlagesatzung- ergänzt für das Jahr 2025 beschlossen:

§ 1

Änderung

Der § 7 - Umlagesatz und Verwaltungskosten- wird wie folgt geändert:

(1)

Der Umlagesatz beträgt

1.1.

im Jahr 2022

a.

für den Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“

Flächenumlage

11,72 €/ha

Erschwernisumlage

8,91 €/ha

b.

für den Unterhaltungsverband „Mulde“

Flächenumlage

9,08 €/ha

Erschwernisumlage

5,19 €/ha

c.

für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“

Flächenumlage

11,59 €/ha

Erschwernisumlage

0,00 €/ha

1.2.

im Jahr 2023

a.

für den Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“

Flächenumlage

12,79 €/ha

Erschwernisumlage

9,47 €/ha

b.

für den Unterhaltungsverband „Mulde“

Flächenumlage

9,78 €/ha

Erschwernisumlage

5,27 €/ha

c.

für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“

Flächenumlage

11,45 €/ha

Erschwernisumlage

0,00 €/ha

1.3.

im Jahr 2024

a.

für den Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“

Flächenumlage

13,33 €/ha

Erschwernisumlage

9,82 €/ha

b.

für den Unterhaltungsverband „Mulde“

Flächenumlage

10,10 €/ha

Erschwernisumlage

5,34 €/ha

c.

für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“

Flächenumlage

11,91 €/ha

Erschwernisumlage

0,00 €/ha

1.4.

im Jahr 2025

a.

für den Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“

Flächenumlage

13,33 €/ha

Erschwernisumlage

9,32 €/ha

b.

für den Unterhaltungsverband „Mulde“

Flächenumlage

10,54 €/ha

Erschwernisumlage

5,46 €/ha

c.

für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“

Flächenumlage

12,01 €/ha

Erschwernisumlage

0,00 €/ha

2.

Die in den folgenden Jahren geltende Umlagehöhe, für die zu dem jeweiligen Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke, werden jeweils in einer gesonderten Änderungssatzung festgesetzt, wenn und sobald der jeweilige Unterhaltungsverband seinen Beitragssatz gegenüber der Stadt Kemberg verändert.

3.

Die Flächenberechnung bemisst sich nach Gesamtfläche sämtlicher Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung, die im Eigentum oder Miteigentum einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft stehen.

4.

Die Stadt Kemberg ist befugt, gemäß § 56 Abs. 1 WG LSA, die entstandenen Verwaltungskosten bei der Umlegung der Verbandsbeiträge gemeinsam mit der Umlage zu berechnen.

5.

Für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2025 beinhaltet die Flächenumlage, gemäß §§ 2 sowie 7 Abs. 7 dieser Satzung, Verwaltungskosten in Höhe von 0,73 €/ha.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Kemberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Fläming-Elbaue“, „Mulde“ und „Schwarze Elster“ für die Jahre 2021-2024 -Umlagesatzung-, ergänzt für das Jahr 2025, tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.

 — 

Kemberg, 16.12.2025

Seelig
Bürgermeister