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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kemberg Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Schleesen II" der Stadt Kemberg

Aufstellungsbeschluss

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kemberg am 10.12.2024 wurde in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Schleesen II" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Schleesen II" gefasst. Parallel zum Planverfahren erfolgt das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Stadt Kemberg. Das Plangebiet ist gemäß Flächennutzungsplan Schleesen der Stadt Kemberg, rechtswirksam seit 28.06.2006, als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des hiesigen Bebauungsplanes zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes nimmt Bezug auf das Freiflächenphotovoltaikkonzept der Stadt Kemberg als mit Selbstbindung gem. § 1 Abs. 6 BauGB beschlossenem städtebaulichen Konzept, in welchem der Standort des Solarparks enthalten ist. Damit wird das Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes "Solarpark Schleesen II" gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO. Innerhalb der räumlichen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solarenergienutzung" festgesetzt werden. Ergänzend zur geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage soll im Rahmen des Bebauungsplanes die Möglichkeit geschaffen werden, im Plangebiet bei Bedarf einen Batteriespeicher errichten zu können.

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bebauungsplanes. Flächen für ggf. erforderliche naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen stellt der Vorhabenträger selbst zur Verfügung. Untersuchungen zu ggf. erforderlichen artenschutzfachlichen Maßnahmen erfolgen im erforderlichen Umfang im Vorfeld der Nutzung als Solarstandort. Die zu bebauenden Flächen haben ein geringes landwirtschaftliches Ertragspotenzial und eignen sich hervorragend für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie.

Die Bauleitplanung soll auf diese Weise eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz zu fördern.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Solarpark Schleesen II" der Stadt Kemberg wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form seiner Veröffentlichung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Kemberg unter https://www.stadt-kemberg.de/buerger/bekanntmachungen.html sowie über die Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail zu den Vorentwurfsunterlagen bei der Stadt Kemberg abgegeben werden an: hahn@stadt-kemberg.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in den Diensträumen der Stadtverwaltung Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg während der Dienststunden

Montag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfes vom 15.10.2025
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, Stand 15.10.2025
  • Vorhaben Errichtung von Photovoltaikanlagen, Projektfläche bei Schleesen, Erfassung der Gilde der Fledermäuse, Potenzialanalyse, Stand Juni 2025
  • Artenschutzfachliche Untersuchungen auf den Erweiterungsflächen und Artenschutzfachliche Potenzialeinschätzung für das Gesamtgebiet, Stand Juni 2025

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Solarpark Schleesen II" der Stadt Kemberg gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Kemberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sofern mit einer Stellungnahme personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens, zur Erfüllung der Pflicht, das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen mitzuteilen, sowie zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung verarbeitet. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Kemberg, den 09.10.2025

Seelig
Bürgermeister