Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Stadt Kemberg in der Fassung vom 25.07.2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 13.05.2024. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 03.02.2025 bis 28.02.2025.
Bei der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Der Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I", welcher parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen aufgestellt wird, wurde hinsichtlich seines Plangeltungsbereiches geändert. Der geänderte Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes wurde, um dem Aufstellungsverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu entsprechen, für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen übernommen.
Die Lage der Teilfläche der beabsichtigten Änderung ist auf der nachstehenden Abbildung erkennbar.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen wird anhand des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 erfolgt parallel.
Im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Kemberg unter https://www.stadt-kemberg.de/buerger/bekanntmachungen.html sowie über die Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.
Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail zu den ausgelegten Entwurfsunterlagen bei der Stadt Kemberg abgegeben werden: hahn@stadt-kemberg.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in den Diensträumen der Stadtverwaltung Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg, zu folgenden Zeiten:
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.
| Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen: | |
| - | Planzeichnung i. d. F. des Entwurfes vom 25.07.2025 |
| - | Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen einschließlich Umweltbericht (Stand 25.07.2025) |
| - | Freiflächenphotovoltaikkonzept vom 02.04.2024 |
| - | Auszug Festpunktinformationssystem |
Als umweltrelevante Informationen liegt der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit aus. Der Umweltbericht wurde gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er beschränkt sich auf die von der 1. Änderung berührten Inhalte des Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für Inhalte, mit denen erstmalig durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen ein Nutzungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird.
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls mit ausgelegt bzw. mit ihren Themen benannt:
Fauna – Wildwechsel von Dam- und Rehwild wird beeinträchtigt, Beeinträchtigung von Aufenthaltsräumen für Brut- und Rastvögel, Migration von Tierarten wird eingeschränkt
menschliche Gesundheit – Beeinträchtigung der Lebensqualität und der Erlebbarkeit der Natur/ Verschlechterung der Erholungsfunktionen; Blendwirkungen werden befürchtet (Immissionsschutz), ebenfalls Baulärm im Rahmen der Anlagenerrichtung
Klima – Veränderungen des Lokalklimas durch Flächenabschattungen, zunehmende Austrocknung der Flächen, Anlagenerrichtung als negativer Beitrag im Rahmen des Klimawandels
Boden – Bodenaufwertung durch geänderte Nutzungsarten, Beweidung durch Nutztiere, anteilige Bewaldung
Kultur-/Sachgüter – Ackerverlust für Nahrungs- und Futtermittelproduktion, Wertminderung von Grundstücken in der Ortslage, Verschlechterung der Vermietungsrahmenbedingungen für Ferienwohnungen
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Kemberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinie, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung in der Stadtverwaltung Kemberg unter o. g. Adresse eingesehen werden.
Kemberg, den 09.10.2025