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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Stadt Kemberg

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Stadt Kemberg in der Fassung vom 25.07.2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 13.05.2024. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 03.02.2025 bis 28.02.2025.

Bei der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Der Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I", welcher parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen aufgestellt wird, wurde hinsichtlich seines Plangeltungsbereiches geändert. Der geänderte Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes wurde, um dem Aufstellungsverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu entsprechen, für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen übernommen.

Die Lage der Teilfläche der beabsichtigten Änderung ist auf der nachstehenden Abbildung erkennbar.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen wird anhand des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 erfolgt parallel.

Im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Kemberg unter https://www.stadt-kemberg.de/buerger/bekanntmachungen.html sowie über die Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail zu den ausgelegten Entwurfsunterlagen bei der Stadt Kemberg abgegeben werden: hahn@stadt-kemberg.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in den Diensträumen der Stadtverwaltung Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg, zu folgenden Zeiten:

Montag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

-

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfes vom 25.07.2025

-

Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen einschließlich Umweltbericht (Stand 25.07.2025)

-

Freiflächenphotovoltaikkonzept vom 02.04.2024

-

Auszug Festpunktinformationssystem

Als umweltrelevante Informationen liegt der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit aus. Der Umweltbericht wurde gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er beschränkt sich auf die von der 1. Änderung berührten Inhalte des Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für Inhalte, mit denen erstmalig durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen ein Nutzungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird.

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Schutzgebiete – mit Aussagen zur Betroffenheit des Gebietes
  • menschliche Gesundheit – mit Aussagen zu Immissionen, Vorbelastungen durch landwirtschaftliche Nutzungen
  • Flora/Fauna – mit Aussagen u. a. zu Vegetationsverlusten, zur Habitatausstattung für die heimische Tierwelt, insbesondere für Arten der Feldflur und zu Biotopeigenschaften
  • Boden und Wasserhaushalt – mit Aussagen u. a. zur Bodenbeanspruchung, zu Bodenfunktionen und Bodengesellschaften
  • Landschaftsbild – mit Aussagen zur Landschaftsgestalt, zur Landschaftsbildbewertung
  • Kultur- und Sachgüter – mit Aussagen zu Bau- und Bodendenkmalen
  • Klima – mit Aussagen zu klimatischen Verhältnissen und Luftbelastungen

Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls mit ausgelegt bzw. mit ihren Themen benannt:

  • Stellungnahme Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) vom 18.02.2025 mit Hinweisen zu Auswirkungen auf die Freiraumnutzung, zur Flächennutzung, zum Landschaftsbild i. V. m. dem Vorranggebiet für Tourismus und Erholung
  • Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 25.02.2025 mit Hinweisen zum Baugrund und zum Grundwasser
  • Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF) vom 14.03.2025 mit Hinweisen zur Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Flächen, Verlust von Ackerflächen
  • Stellungnahme Landkreis Wittenberg (LK WB) vom 27.02.2025 mit Hinweisen der unteren Forstbehörde zu Waldabständen, der unteren Immissionsschutzbehörde mit Hinweisen zu Umweltauswirkungen des Vorhabens in Bezug auf Baulärm, Luftverunreinigungen und Reflexionen, der unteren Naturschutzbehörde zu Inhalten des Umweltberichtes und artenschutzfachlichen Belangen, der unteren Wasserbehörde mit Hinweisen zu Oberflächengewässern und zum Hochwasserschutz
  • Stellungnahme Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vom 20.02.2025 mit Hinweisen zum Grundwasser
  • Stellungnahmen von Bürgern – Anregungen und Bedenken wurden vorgebracht zu folgenden umweltrelevanten Themen:

Fauna – Wildwechsel von Dam- und Rehwild wird beeinträchtigt, Beeinträchtigung von Aufenthaltsräumen für Brut- und Rastvögel, Migration von Tierarten wird eingeschränkt

menschliche Gesundheit – Beeinträchtigung der Lebensqualität und der Erlebbarkeit der Natur/ Verschlechterung der Erholungsfunktionen; Blendwirkungen werden befürchtet (Immissionsschutz), ebenfalls Baulärm im Rahmen der Anlagenerrichtung

Klima – Veränderungen des Lokalklimas durch Flächenabschattungen, zunehmende Austrocknung der Flächen, Anlagenerrichtung als negativer Beitrag im Rahmen des Klimawandels

Boden – Bodenaufwertung durch geänderte Nutzungsarten, Beweidung durch Nutztiere, anteilige Bewaldung

Kultur-/Sachgüter – Ackerverlust für Nahrungs- und Futtermittelproduktion, Wertminderung von Grundstücken in der Ortslage, Verschlechterung der Vermietungsrahmenbedingungen für Ferienwohnungen

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Kemberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinie, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung in der Stadtverwaltung Kemberg unter o. g. Adresse eingesehen werden.

Kemberg, den 09.10.2025

Seelig
Bürgermeister