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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kemberg Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I" der Stadt Kemberg

Aufstellungsbeschluss

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kemberg am 13.05.2024 wurde in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Schleesen I" beschlossen. Am 10.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Kemberg in öffentlicher Sitzung die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplanes "Solarpark Schleesen I" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Plangebiet wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I" gefasst. Parallel zum Planverfahren erfolgt das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Stadt Kemberg. Damit erfolgt das Planaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes "Solarpark Schleesen I" gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Stadt Kemberg liegt für die Aufstellung des Bebauungsplanes ein Antrag eines Investors zur Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Schleesen, nördlich von Naderkau und nordwestlich der Ortslage Schleesen, vor. Die Fläche ist Bestandteil des Freiflächenphotovoltaikkonzeptes der Stadt Kemberg, beschlossen als städtebauliches Konzept durch den Stadtrat Kemberg am 13.05.2024.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO. Innerhalb der räumlichen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solarenergienutzung" festgesetzt werden. Die zu bebauenden Flächen haben ein geringes landwirtschaftliches Ertragspotenzial und eignen sich hervorragend für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie.

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Der zu erstellende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bebauungsplanes.

Die Bauleitplanung soll auf diese Weise eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz zu fördern.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert. Dem Aufstellungsverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird weiterhin entsprochen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen hat die geänderte Plangebietsabgrenzung in ihre Entwurfsfassung übernommen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I" der Stadt Kemberg wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form seiner Veröffentlichung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Kemberg unter https://www.stadt-kemberg.de/buerger/bekanntmachungen.html sowie über die Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail zu den Vorentwurfsunterlagen bei der Stadt Kemberg abgegeben werden an: hahn@stadt-kemberg.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in den Diensträumen der Stadtverwaltung Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg während der Dienststunden

Montag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfes vom 15.09.2025
  • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, Stand 15.09.2025
  • Freiflächenphotovoltaikkonzept, Stand 02.04.2024
  • Kartierbericht zur naturschutzfachlichen Erfassung Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I
  • Auszug aus dem amtlichen Festpunktinformationssystem, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Solarpark Schleesen I" der Stadt Kemberg gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Kemberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sofern mit einer Stellungnahme personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens, zur Erfüllung der Pflicht, das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen mitzuteilen, sowie zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung verarbeitet. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Kemberg, den 09.10.2025

Seelig
Bürgermeister