Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen in der Stadt Kemberg beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich, wenn in Teilbereichen bei der Planung neuer Vorhaben eine Abweichung von den ursprünglichen Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes vorgesehen ist. Dieser Fall tritt ein, wenn aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, Bedürfnisse oder kommunalpolitischer Willensbildung die bisherige Darstellung keine Grundlage für die konkrete verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes mehr bietet.
Der Stadt Kemberg liegt ein Antrag eines Investors zu Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Schleesen, nordöstlich der Ortslage Schleesen, vor. Die Fläche ist Bestandteil des Freiflächenphotovoltaikanlagenkonzeptes der Stadt Kemberg, beschlossen als städtebauliches Konzept durch den Stadtrat Kemberg am 13.05.2024.
Die Anpassung an künftige Entwicklungsziele begründet die Änderung des Flächennutzungsplanes, rechtswirksam seit 28.06.2006. Der derzeitige Flächennutzungsplan stellt in dem von der Änderung betroffenen Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Die neue (geänderte) Darstellung soll in Form von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ erfolgen.
Parallel zum Planverfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen beabsichtigt die Stadt auf den Gemarkungsflächen des Ortsteils Schleesen einen Bebauungsplan für den Änderungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen, der mit der Bezeichnung Bebauungsplan "Solarpark Schleesen II" die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von verbindlichem öffentlichem Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage bereitstellen soll.
Die Lage der Teilfläche der beabsichtigten Änderung ist auf der nachstehend abgedruckten Änderungsübersicht erkennbar.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen wird anhand des Vorentwurfes in Form seiner Veröffentlichung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB können die Vorentwurfsunterlagen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen mit Begründung in der Zeit vom 19.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 in den Diensträumen der Stadtverwaltung Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg, zu folgenden Zeiten:
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
durch jedermann eingesehen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schleesen können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Stadt Kemberg unter https://www.stadt-kemberg.de/buerger/bekanntmachungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de eingesehen werden
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zur Niederschrift und schriftlich zu den ausgelegten Vorentwurfsunterlagen bei der Stadt Kemberg abgegeben werden.
Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: hahn@stadt-kemberg.de
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Kemberg, den 09.10.2025