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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Rackith / Lammsdorf

Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Rackith / Lammsdorf hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 04.10.2023 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ruhefristen

Für die Friedhöfe in Rackith und Lammsdorf gelten folgende Ruhefristen:

1. für Erdbestattungen 20 Jahre,

2. für Urnenbestattungen 20 Jahre.

§ 2

Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

§ 3

Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Gebührensatzung vom 15.01.2003. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiel Rackith / Lammsdorf am 04.10.2023 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Rackith und Lammsdorf wurde dem Kreiskirchenamt Wittenberg als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 09.10.2023 unter dem Aktenzeichen 03/2023 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung des Kirchspiels Rackith / Lammsdorf wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeindekirchenrates des Ev. (Luth.) Kirchspiels Rackith / Lammsdorf

Beschluss des Gemeindekirchenrates  —  Rackith, den 04.10.2023

Zu der heutigen Sitzung des Gemeindekirchenrates sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung auf schriftliche/mündliche Einladung die Nebenstehenden erschienen. Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen.

Die ordentliche Mitgliederzahl beträgt 8, anwesend sind 6 Mitglieder bzw. Stellvertreter. Die Sitzung ist beschlussfähig.

Außerdem nahmen an der Sitzung teil: Ines Stenschke

Das Ev. (Luth.) Kirchspiel Rackith /Lammsdorf ist Träger der Friedhöfe in Rackith und Lammsdorf

Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst.

1. [Bis 31.12.2023:]

Aufhebung der alten Friedhofssatzung

Die bisherige Friedhofssatzung wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben; ab dem 01.01.2024 gelten die Vorschriften

des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz

–FriedhG) vom 20. November 2020, ABl. S. für die Friedhöfe in Rackith und Lammsdorf unmittelbar.

2. Öffnungszeiten des Friedhofs

Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet.

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben.

3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen

Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Sie ist mindestens 5 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

4. Gebührensatzung

Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.

Abstimmung: Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Enth.: -

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

Pfr. Nathanael Schulz

Susan West

Ralf Hille

gez.

gez.

gez.

Vorsitzender

Mitglied

Mitglied

Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit dem Protokoll wird beglaubigt.

Rackith, den 04.10.2023