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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Kemberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 45 Abs. 2 und 103 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014, S.288) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadt Kemberg die vom Stadtrat in der Sitzung am 16.09.2024 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen:

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von 0 Euro erhöht auf 510.000 Euro.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 1.130.000 Euro erhöht und damit auf 1.130.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

Kemberg, den 04.11.2024