Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. S. 288), in der zurzeit geltenden Fassung, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. S. 81), in der zurzeit geltenden Fassung, sowie des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode in ihrer Sitzung am 13.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Der § 23 Gebührensätze erhält folgende Fassung:
| 1) Für abflusslose Sammelgruben beträgt | |
| - | die monatliche Grundgebühr pro Grundstück — 10,00 € |
| - | die Leistungsgebühr für 1m³ Abwasser — 10,15 € |
| 2) Für Kleinkläranlagen beträgt die Leistungsgebühr | |
| - | für 1m³ Fäkalschlamm bzw. Fäkalabwasser — 61,70 € |
Die Gebührensätze gelten für die, für den Entleerungsvorgang erforderliche Inanspruchnahme von bis zu 50 m Schlauchlänge, berechnet vom Stand des Transportfahrzeuges bis zum Boden der abflusslosen Grube oder Kleinkläranlage. Für darüberhinausgehende Schlauchlängen sind vom Gebührenpflichtigen zusätzliche Kosten zu tragen.
Diese Änderungsatzung tritt nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und im Amtsblatt der Stadt Kemberg zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die entsprechenden Vorschriften der Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 14.10.2013 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 14.11.2022 außer Kraft.
Wasserzweckverband
Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode
Oranienbaum-Wörlitz, 14.10.2025