Wasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode — Oranienbaum-Wörlitz, 13.10.2025
| Beschlussgegenstand: | ||
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2024 | |
| 2. | Verwendung des Jahresgewinns/ Behandlung des Jahresverlustes | |
| 3. | Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin | |
| Beschluss: | ||
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses | |
| 1.1 | Bilanzsumme | 28.763.032,91€ |
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
| - das Anlagevermögen | 26.382.357,98 € |
| - das Umlaufvermögen | 2.363.156,37 € |
| 1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | |
| - das Eigenkapital | 2.574.462,40 € |
| - Sonderposten aus Investitionszuschüssen | 7.544.695,77 € |
| - die empfangenen Ertragszuschüsse | 7.898.504,00 € |
| - die Rückstellungen | 1.726.029,14 € |
| - die Verbindlichkeiten | 9.019.341,60 € |
| 1.2 | Jahresgewinn | 117.201,37 € |
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 3.068.243,69 € |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 2.951.042,32 € |
| 2. | Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes | |
| Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: 117.201,37 € werden auf neue Rechnung vorgetragen. | |
| 3. | Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin | |
| Der Verbandsgeschäftsführerin des Wasserzweckverbandes wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. | |
Begründung:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An Wasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, Oranienbaum-Wörlitz,
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Wasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, Oranienbaum-Wörlitz - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, Oranienbaum-Wörlitz, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Dresden, 20. Juni 2025
Der Bestätigungsvermerk wurde auszugsweise wiedergegeben. Auf die vollumfängliche Einsichtnahme im Rahmen der Auslegung in den Geschäftsräumen wird hingewiesen.
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg
Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 20. Juni 2025 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragte
eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung Dresden
die Buchführung und der Jahresabschluss des
Wasserzweckverbandes
Oranienbaum - Wörlitz - Vockerode
den gesetzlichen Vorschriften und der Verbandssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Lutherstadt Wittenberg, den 22. September 2025
| Beschluss bestätigt: | ja |
| berechtigte Stimmen: | 6 |
| anwesende Stimmen: | 5 |
| ja: | 5 |
| nein: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) in der zurzeit gültigen Fassung i.V. mit § 19 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zurzeit gültigen Fassung liegt der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Erfolgsübersicht in den folgenden zwei Wochen nach Veröffentlichung für jedermann zur Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen des Wasserzweckverbandes Oranien-baum-Wörlitz-Vockerode, Am Prinzenstein 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Oranienbaum-Wörlitz, 14.10.2025