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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung zur Selbstablesung der Gartenwasserzähler 2025

Der WAZV-EH weist darauf hin, dass Zählerstände von Gartenwasserzählern, welche zur Absetzung von Schmutzwassermengen verwendet werden, von den Kunden selbständig bis zum 31.12. eines jeden Jahres dem WAZV-EH schriftlich mitzuteilen sind.

Zählerstände, welche nach dem 31.12.2025 mitgeteilt werden, werden in der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 nicht berücksichtigt.

Die Kunden des WAZV-EH erhalten kein gesondertes Schreiben zur Selbstablesung des Gartenwasserzählers.

Wasser- und Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand