Beschluss des Gemeindekirchenrates Radis, den 11.1.2024
Zu der heutigen Sitzung des Gemeindekirchenrates sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung auf schriftliche/mündliche Einladung die Nebenstehenden erschienen. Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen.
Die ordentliche Mitgliederzahl beträgt 6, anwesend sind 6 Mitglieder und 3 Stellvertreter. Die Sitzung ist beschlussfähig.
Außerdem nahmen an der Sitzung teil: Sup. Metzner
Der KGV Radis ist Träger des Friedhofs in Schleesen.
Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse rückwirkend zum 1.1.2024 gefasst:
| 1. | Aufhebung der alten Friedhofssatzung |
| Die bisherige Friedhofssatzung wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben. Ab dem 01.01.2024 gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020, ABl EKM 2020 S. 228 für den Friedhof in Schleesen unmittelbar. |
| 2. | Öffnungszeiten des Friedhofs |
| Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet. |
| 3. | Zeit für die Durchführung von Bestattungen |
| Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Sie ist mindestens 5 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. |
| 4. | Gebührensatzung |
| Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen. |
Abstimmung 7x Ja -- Nein -- Enth.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit dem Protokoll wird beglaubigt.
Radis, den 11.01.2024