Werte Bürgerinnen und Bürger,
erneut appellieren wir an alle Hundehalter für ein sauberes und ordentliches Stadtbild zu sorgen und die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner im öffentlichen Bereich unverzüglich zu entfernen. Aktuell gibt es diesbezüglich im Grubenweg in Bergwitz immer wieder Verschmutzungen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass innerhalb der Ortslagen der Stadt Kemberg die Anleinpflicht besteht. Geregelt ist dies in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kemberg unter § 4 – Tierhaltung.
Des Weiteren ist in o. g. Verordnung geregelt, dass der Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten verpflichtet sind, zu verhüten, dass ihr Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Sollte es dennoch dazu kommen, ist die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden.
Es ist doch ein leichtes, immer eine kleine Tüte beim Spazierengehen mitzuführen und so die
Häufchen der Hunde mühelos gleich zu entfernen und zu Hause in der Restmülltonne zu entsorgen.
Helfen auch Sie mit, dass unsere Ortschaften sauber sind und bleiben sowie Infektionsgefahren für Mensch und Tier vermieden werden.
Vielen Dank!