Aufgrund des § 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG LSA
i. F. der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81), in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. § 98 ff. Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 15-17 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446), in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 3 u. 4 der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung-EigBVO LSA) i. F. vom 25. Mai 2012 (GVBl. LSA S. 160) sowie den § 6 der Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode vom 09.11.2020 in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 09.12.2024 (Beschluss V 06/2024) den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen.
Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 werden festgesetzt:
| im Erfolgsplan | 3.275.300,00 € in den Erträgen | |
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| 3.185.100,00 € in den Aufwendungen |
| im Vermögensplan | 1.831.900,00 € in den Einnahmen | |
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| 1.831.900,00 € in den Ausgaben |
Im Jahr 2025 sind zur anteiligen Finanzierung von Investitionen Kreditaufnahmen in Höhe 750.000 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
Im Wirtschaftsjahr 2025 wird keine Verbandsumlage erhoben.
Abwasserreinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft Oranienbaum mbH
Der Wirtschaftsplan 2025 der OWV Abwasserreinigungs- und Dienstleistungsgesellschaft Oranienbaum mbH ist als Anlage zum Wirtschaftsplan des Wasserzweckverbandes zu führen.
Der Wirtschaftsplan 2025 des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der von der Verbandsversammlung beschlossenen und im Wirtschaftsplan 2025 eingestellte Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 € wurde erteilt. Der Wirtschaftsplan 2025 wurde von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg geprüft. Die Entscheidung vom 13. Januar 2025, Aktenzeichen 15.2.1./Wu/WPL25 liegt dem Zweckverband vor. Nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) vom 26. Februar 1998 in der zurzeit gültigen Fassung i.V. mit § 16 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24. März 1997 in der zurzeit gültigen Fassung liegt der Wirtschaftsplan in den nachfolgenden 7 Werktagen nach Veröffentlichung für jedermann zur Einsichtnahme in den Verwaltungsräumen des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode, Am Prinzenstein 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Oranienbaum-Wörlitz, 24.01.2025