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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Kemberg

Gemäß der §§ 5, 8 und 45 Absatz 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung und § 6 a Absatz 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I 310, 919) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt (ParkG VO LSA) vom 04.08.1992 (GVBl. LSA 645), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2023 (GVBl. LSA S. 222), hat der Stadtrat der Kemberg in seiner Sitzung am 10.03.2025 folgende 1. Änderung zur Parkgebührenordnung vom 03.11.2014 beschlossen:

§ 1

Änderung

Der § 2 „Gebührenhöhe und -staffelung“ erhält folgende Neufassung:

1)

Die Parkgebühren sind nach der Notwendigkeit und dem Wert für den Benutzer gestaffelt.

2)

Die Parkgebühr beträgt für die

a)

für die Parkplätze gemäß § 1 Abs. 1 (Anlage 1)

Parkdauer von:

1 Stunde

2,00 Euro

2 Stunden

3,00 Euro

4 Stunden

5,00 Euro

Tagesgebühr

7,00 Euro

b)

Tagessätze für gebührenpflichtige Parkplätze gemäß § 1 Abs. 2

-

Auto

7,00 Euro

-

Motorrad

5,00 Euro

-

Bus

15,00 Euro

3)

Gebühren gemäß § 1 Absatz 1 werden täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr bargeldlos erhoben. Die Parkgebühr und die Höchstparkdauer sind jeweils auf dem Parkscheinautomaten erkennbar.

§ 2

Inkrafttreten

(1) Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.05.2025 in Kraft.

Kemberg, den 11.03.2025

Seelig
Bürgermeister