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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bodenordnungsverfahren Dabrun, Eigenheim

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau, den 02.06.2023

Öffentliche Bekanntmachung

SCHLUSSFESTLEGUNG

Im Bodenordnungsverfahren Dabrun, Eigenheim

Verfahrens-Nr.: 611-12WB5112

Wird hiermit gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i.V.m. § 149 Flurbereinigungsgesetz die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:

1.

Die Ausführung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Gründe:

Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens durch Schlussfeststellung ist zulässig und begründet. Der Bodenordnungsplan ist in allen Teilen ausgeführt.

Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Bodenordnungsplan genannten Beteiligten übergegangen.

Die öffentlichen Bücher sind berichtigt bzw. die entsprechenden Unterlagen an die dafür zuständige Behörde abgegeben worden.

Gemeinschaftliche wahrnehmende Aufgaben der Beteiligten bestehen im Flurbereinigungsverfahren nicht mehr.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem gesetzten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergangen.

Da somit weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Bodenordnungsverfahren hätten geregelt werden müssen, war dieses durch Schlussfeststellung abzuschließen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, mit Sitz in Dessau-Roßlau zu richten.

Im Auftrag
gez. Ahlers

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)

Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau, Telefon: +49 340 6506 -0, Telefax: +49 340 6506 -601

E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden: E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrage
Ahlers