Stadt Kemberg
In der Stadt Kemberg im Landkreis Wittenberg, Bundesland Sachsen-Anhalt, ist die Stelle des hauptamtlichen
infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers durch Direktwahl ab dem 22.02.2024 neu zu besetzen.
Die Stadt Kemberg mit ihren ca. 9.700 Einwohnern und einer Gesamtfläche von 235 km² ist eine Einheitsgemeinde, die in 14 Ortschaften mit insgesamt 28 Ortsteilen gegliedert ist.
Der Bürgermeister ist der Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde. Das Aufgabengebiet des Bürgermeisters wird im Wesentlichen durch die §§ 60 ff. des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt.
Die Amtszeit des zu wählenden Bürgermeisters beträgt sieben Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Der Amtsantritt kann erst nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl erfolgen. Die Besoldung des hauptamtlichen Bürgermeisters richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KommBesVO), derzeit Besoldungsgruppe A16. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7 der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 03. September 2023,
eine eventuell erforderliche Stichwahl am Sonntag, dem 24. September 2023,
jeweils in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Der Bürgermeister wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Wahlberechtigten der Stadt Kemberg gewählt. Wenn kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen erzielt hat, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, statt.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten. Die Bewerber dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Des Weiteren müssen die Bewerber am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, dürfen aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben.
Gemäß § 30 Abs. 3 KVG LSA sind durch die Bewerber mindestens 87 Unterstützungsunterschriften, jedoch nicht mehr als 100, von Wahlberechtigten des Wahlgebietes, persönlich und handschriftlich unterzeichnet, den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Beibringung von Unterstützungsunterschriften entfällt, wenn der Amtsinhaber sich erneut um das Amt des Bürgermeisters bewirbt sowie für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA unterstützt werden, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Die Einreichungsfrist für die schriftlichen Bewerbungen beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung und endet am
Dienstag, dem 08.08.2023, um 18.00 Uhr.
Später eingehende Bewerbungen sowie Rücknahmen von Bewerbungen nach der Einreichungsfrist können nicht berücksichtigt werden.
Den Bewerbungsunterlagen sind neben der Bewerbung unter Angabe von Name und Vorname; Tag der Geburt; Beruf und Anschrift der Hauptwohnung, eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Die Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Kemberg
Gemeindewahlleiterin
Kennwort: „Bürgermeisterwahl 2023“
Burgstraße 5
06901 Kemberg
Bei Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um das Amt des Bürgermeisters, ist mit der Bewerbung gegenüber der Gemeindewahlleiterin eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Über die Zulassung der Bewerber entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Kemberg.
Die erforderlichen amtlichen Formulare sind bei der Stadtverwaltung Kemberg, Hauptamt/Wahlen, Burgstraße 5, Zimmer 210
(Tel.: 034921 71-219) kostenfrei erhältlich.
Die aufgeführten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und diverser Form.
Die für die Bewerbung übermittelten persönlichen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit § 26 DSAG LSA durch die Stadt Kemberg erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Löschung erfolgt i.d.R. spätestens drei Monate nach Abschluss des Verfahrens.
Kemberg,12.06.2023