Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass möchte nochmals auf die Bürgerpflichten bezüglich Straßenreinigung im gesamten Stadtgebiet hinweisen, denn vielerorts gibt es immer wieder Probleme bei der Umsetzung unserer allgemeingültigen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung.
Da es uns ein dringendes Bedürfnis ist, allen Bürgern und auch Gästen ein sauberes
und lebenswertes Umfeld zu bieten, erbringt die Stadt umfangreiche Leistungen. Für die Schaffung eines dauerhaft angenehmen Wohn- und Geschäftsumfeldes sind aber auch die Unterstützung jedes einzelnen Bürgers und das Engagement der Grundstückseigentümer unerlässlich.
Zu den Pflichten der Bürger gehört es unter anderem, die ausgebauten Straßen und nicht ausgebauten Straßenteile und Straßenabschnitte regelmäßig, aber mindestens einmal wöchentlich, bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen und vom Unkraut zu befreien.
Hierzu zählen insbesondere auch die Straßenrinnen, damit Kiese und Sande nicht durch Niederschläge in die Sinkkästen und Kanalisation gespült werden und diese zusetzen. Eine ungehinderte Niederschlagsentwässerung ist dann nicht mehr möglich.
Der Straßenkehricht ist Abfall und als solcher zu entsorgen. Er darf weder Nachbarn, noch Straßensinkkästen, offenen Abwassergräben und sonstigen Entwässerungsanlagen zugeführt werden.
Mein abschließender Appell an alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigter und sonstigen Nießbraucher: Bitte folgen Sie unserem Aufruf „Mehr Sauberkeit und Ordnung in unserer LandStadt Kemberg“, behalten Sie das Umfeld vor Ihrem Grundstück im Auge und tragen Sie dazu bei, mit sauberen Orten zu glänzen.
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung können Sie im Internet auf unserer Seite www.stadt-kemberg.de unter der Rubrik „Bürger/Satzungen“ nachlesen.
Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen