Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH (MDB) betreibt seit 1961 den Kiessandtagebau Köplitz im Gebiet der Stadt Kemberg, Landkreis Wittenberg. Die Gewinnung in den Baufeldern I und II wurde 1990 bzw. 2000 beendet, die Flächen wurden unterschiedlichen Nutzungen zugeführt.
Die Gewinnung in den Baufeldern III bis V wurde mit Beschluss vom 26.11.2004 planfestgestellt.
Nunmehr beabsichtigt die MDB, zur Sicherung des Standortes Köplitz sowie zur maximalen Auskiesung der Lagerstätte die Gewinnung um ca. 45 Jahre bis zum 31.12.2067 zu verlängern.
Der genehmigte Kiesabbau umfasst eine Fläche von 28 ha, davon 24,8 ha innerhalb des Bergwerkseigentums. Für weitere 3,2 ha erfolgte eine Einstufung als grundeigener Bodenschatz.
Mit der beantragten Planänderung ist keine Erweiterung der ursprünglich planfestgestellten Vorhabensfläche vorgesehen.
Die MDB legte dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) mit Schreiben vom 03.02.2022 einen Rahmenbetriebsplan vor und beantragte ein Planänderungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 52 Abs. 2c des Bundesberggesetzes.
Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erfolgt nach Maßgabe § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Das LAGB ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Nach Beendigung der Auslegung der Planunterlagen und Ablauf der Einwendungsfrist hat die Behörde die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 1 des VwVfG LSA i.V.m. § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
Der Erörterungstermin wird
am 20.08.2025 um 10:00 Uhr im,
Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB)
Raum O2-003
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
durchgeführt. Soweit weiterer Erörterungsbedarf besteht, wird die Erörterung an einem weiteren Termin fortgesetzt. Die Entscheidung darüber wird durch die Verhandlungsleitung in der Sitzung getroffen.
Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, und jedem, der Einwendungen erhoben hat, freigestellt. Zur Einlassberechtigung ist der Personalausweis vorzulegen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, sofern dies im bisherigen Planfeststellungsverfahren nicht bereits geschehen ist. Die Erörterung ist nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen auch bei Ausbleiben eines Beteiligten erörtert werden können.
Im Zuge des Erörterungstermins werden Daten erhoben. Eine entsprechende Datenschutzerklärung kann ebenfalls rechtzeitig vor Beginn des Erörterungstermins auf der Homepage des LAGB, bzw. am Verhandlungsort eingesehen werden.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Die Bekanntgabe eines ergehenden Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach Maßgabe des § 74 Abs. 4 VwVfG.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter
https://lagb.sachsen-anhalt.de/neuestruktur/bergbau-in-sachsen-anhalt/bekanntmachungen-und-auslegungen/ bekanntmachungen-nach-landkreisen abrufbar.