Topografische Karte DTK50 (ohne Maßstab) Quelle: ©GeoBasis-DE/LVVermGeo LSA dl-de/by-2-0
Der Stadtrat der Stadt Kemberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.08.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 " Segler Bergwitzsee“ in der Fassung vom 09.06.2023 einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet ist auf dem nachfolgenden Kartenbild ersichtlich.
Die Lage der forstrechtlichen Kompensationsmaßnahme "Waldumwandlung" ist auf dem nachfolgenden Kartenbild ersichtlich.
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB liegt in der Zeit
vom 07.09.2023 bis 10.10.2023
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Segler Bergwitzsee", 1. Änderung, zugleich Erweiterung und Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Segler Bergwitzsee“ im OT Rotta, mit Begründung, der Artenschutzrechtlichen Stellungnahme und dem Nutzungsbeispiel bei der Stadt Kemberg, Burgstr. 5, 06901 Kemberg, zu folgenden Zeiten:
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Kemberg unter der o. g. Anschrift abgegeben werden.
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der förmlichen Beteiligung gem. § 4a (4) BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Kemberg eingestellt und können unter der Adresse:
http://www.stadt-kemberg.de -> Bürger -> Bekanntmachungen
eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.
Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: info@stadt-kemberg.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
| Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung: | ||
| • | Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Segler Bergwitzsee“ (Stand 09.06.2023) | |
| • | Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Segler Bergwitzsee“ (Stand: 09.06.2023) | |
| • | Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 09.06.2023. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen: | |
| - | Fläche – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung von Bodenflächen |
| - | Mensch – mit Aussagen u. a. zu Immissionen (Schall, Luftschadstoffe) und zu Erholungspotenzialen |
| - | Pflanzen/Tiere, Arten- und Lebensgemeinschaften, Biodiversität – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial und zur Entwicklung/Veränderung des Lebensraumes für Flora und Fauna sowie zum Waldumwandlungserfordernis |
| - | Boden mit Verweis auf Bodeneigenschaften sowie Funktions- und Leistungsfähigkeit der Böden |
| - | Wasser - mit Aussagen u. a. zur Aufnahmefähigkeit von Niederschlagswasser und zum Grundwasser |
| - | Klima/Luft – mit Aussagen u. a. zur Auswirkung auf das lokale Kleinklima |
| - | Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur zulässigen Neubebauung und Landschaftsbildwirkung |
| - | Kultur- und Sachgüter – keine umweltrelevanten Auswirkungen |
| • | Nutzungsbeispiel (Stand: 27.09.2022) | |
| • | Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Stand 12.10.2022) | |
| Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls öffentlich ausgelegt: | |
| • | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 07.02.2023 mit bergrechtlichen, geologischen und hydrologischen Hinweisen |
| • | Stellungnahme des Landkreises Wittenberg vom 20.02.2023, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, untere Bodenschutzbehörde, untere Forstbehörde mit Hinweisen u. a. zum Biotopschutz sowie zum Artenschutz, zum Grundwasserschutz und Schutz von Oberflächengewässern, zum Erfordernis einer Waldumwandlung sowie zur Abfallentsorgung |
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlichen Vorschriften (Verordnungen, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Die Stadt Kemberg weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Kemberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Kemberg, den 23.08.2023
Seelig
Bürgermeister