Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Nächster Artikel: Öffentliche Bekanntmachung Wasserzweckverband „Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode“
Bekanntmachung über die Nachschätzung (§§ 11 und 15 BodSchätzG)
In der Gemarkung Selbitz wird ab dem Jahr 2024 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaftlichen Flächen zu erfassen.
Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Leitung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzer verpflichtet sind,
- Veränderungen anzuzeigen (§ 12 Abs. 3 BodSchätzG)
- und den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht (§ 15 BodSchätzG).