Für die Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung ist künftig eine einwilligungsbasierte Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) erforderlich. Falls Sie eine Veröffentlichung in der MZ wünschen ist die nachfolgende Erklärung entsprechend nach Magdeburg circa 2 Wochen vor dem Tag der Ehrung zu senden.
Für die Ehrungen im Kemberger Stadt-Land-Boten ändert sich für Sie nichts. Sollten Sie im Boten keine Veröffentlichung wünschen, ist die Übermittlungssperre entsprechend in der Stadtverwaltung Kemberg abzugeben.
Gern kann die Einreichung auch per Mail oder Fax erfolgen.
E-Mail: amtsblatt@stadt-kemberg.de
Fax: 034921 71-120
In der letzten Ausgabe des Kemberger Stadt-Land-Boten ist es die falsche Version der Übermittlungssperre veröffentlich wurden.
Um unteren Abschnitt finden Sie die korrekte Version.
Bereits eingereichte Sperren sind trotzdem gültig und wurden durch das Einwohnermeldeamt entsprechend gespeichert.