Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen automatisch den eingegebenen Empfängernamen mit der IBAN abgleichen. Sobald eine Überweisung erstellt wurde, erfolgt im Hintergrund durch die ausführende Bank eine Anfrage bei der Empfängerbank, ob der eingegebene Name mit der IBAN des Kontoinhabers übereinstimmt.
Für Überweisungen an die Stadt Kemberg beachten Sie bitte folgende Angaben:
Zahlungsempfänger: Stadt Kemberg
IBAN: DE25 8055 0101 0000 0063 86.
Diese EU-Regelung dient dem Schutz der Verbraucher vor Betrug und Fehlüberweisungen.