1. Feststellung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der Vereinfachten Umlegung
Der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung 19126 „Bietegast 1“, gefasst durch den Stadtrat der Stadt Kemberg am 05.05.2025 ist gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung am 03.09.2025 unanfechtbar geworden.
2. Eintritt des neuen Rechtszustandes
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 Baugesetzbuch der bisherige Rechtszustand durch den in den Beschluss der Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntgabe der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kemberg – Der Bürgermeister – Burgstraße 5 06901 Kemberg, zu den Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung einzulegen.
Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Stadt Kemberg, den 16.09.2025