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Kemberger Stadt-Land-Bote Amtsblatt der Stadt Kemberg
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz Auslegung - Entwurf Sonderungsplan Nr. 2026-08039-V25 -

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Sonderungsbehörde, Kühnauer Straße 164 a-b, 06846 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340 50250-0

19.08.2026

Mitteilung

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz Auslegung - Entwurf Sonderungsplan Nr. 2026-08039-V25 -

Gemeinde Kemberg, Stadt Gemarkung Rotta, Flur 7,

Flurstücke 151 und 155

In dem o. g. Gebiet ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch Artikel 186 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26.10.2001 (BGBl. I 2001 S. 2716), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1278) und den Festlegungen eines Vermögenszuordnungsplanes eingeleitet worden. Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung

und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Kühnauer Straße 164 a-b in 06846 Dessau-Roßlau. Der Entwurf des Sonderungsplans Nr. 2026-08039-V25 sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom 05.10.2026 bis 04.11.2026 in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation in der Kühnauer Straße 164 a-b, 06846

Dessau-Roßlau während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 13.00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarungen online und telefonisch

Alle Planbetroffenen können innerhalb des oben genannten Zeitraumes den Entwurf für den Sonderungsplan, sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von

Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Das gleiche gilt für die Antragsteller von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs.1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder Rechten an diesen Grundstücken.

Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Bodenordnungsverfahren -Anhalt veröffentlicht und unter folgendem Link oder QR-Code abrufbar:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-aktuelle-bekanntmachungen-in-bodenordnungsverfahren.html