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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan 01/24 „Erweiterung der Fachhochschule für Finanzen, Campus Schillerstraße“ der Stadt Königs Wusterhausen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Plangebiet zum Bebauungsplan 01/24 „Erweiterung der Fachhochschule für Finanzen, Campus Schillerstraße“ in Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 14.10.2024 mit Beschluss Nr. 61-24-175 die Aufstellung des Bebauungsplanes 01/24 „Erweiterung der Fachhochschule für Finanzen, Campus Schillerstraße“ in Königs Wusterhausen beschlossen und den Vorentwurf mit den ausliegenden Unterlagen zur Kenntnis genommen.

Der Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,5 ha umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 477 der Flur 20 der Gemarkung Königs Wusterhausen.

Der Bebauungsplan hat die Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der baulichen Anlagen des bestehenden Aus- und Fortbildungszentrums (AFZ) des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen zum Ziel. Mit dem Neubau weiterer Ausbildungs-, Lehr-, Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude am Campus Schillerstraße sollen die Voraussetzungen für die Erhöhung der Ausbildungskapazität des AFZ geschaffen werden.

Der vorliegende Vorentwurf zeigt die angestrebte bauliche Entwicklung innerhalb des Plangebietes auf.

Die frühzeitige Beteiligung soll dazu dienen, mögliche Problemstellungen kenntlich zu machen, auf die im weiteren Planverfahren einzugehen ist. Die bereits bekannten Belange sind den Ausführungen in den bereitgestellten Unterlagen zu entnehmen.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan 01/24 „Erweiterung der Fachhochschule für Finanzen, Campus Schillerstraße“ in Königs Wusterhausen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen und zeichnerischen Festsetzung (Teil B), der Begründung, dem Artschutzfachbeitrag und des Berichts zur Bestimmung von Waldameisen wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2024

auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen unter der Rubrik Stadtentwicklung -> aktuelle Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ veröffentlicht.

Darüber hinaus, ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Planen und Liegenschaften, Schlossstraße 3, Haus B, 3. Obergeschoss, 15711 Königs Wusterhausen) möglich und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag:

von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

von 08:00 bis 17:00 Uhr

Freitag:

von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Hinweis:

Während des Veröffentlichungszeitraums wird der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern, Interessenverbänden und sonstigen an den städtebaulichen Planungen Interessierten) Gelegenheit gegeben, die Planinhalte im Sachgebiet Stadtentwicklung, Planen und Liegenschaften zu erörtern. Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-311 oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de. Der Ort der Einsichtnahme erfolgt bei einer Terminvereinbarung im Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen (Schlossstraße 3, Haus B, 3. Obergeschoss, 15711 Königs Wusterhausen).

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 01/24 „Erweiterung der Fachhochschule für Finanzen, Campus Schillerstraße“ der Stadt Königs Wusterhausen können innerhalb der Beteiligungsfrist wie folgt abgeben werden:

  • schriftlich an die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Planen und Liegenschaften, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
  • zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Planen und Liegenschaften, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
  • in elektronischer Form per E-Mail an: stadtentwicklung@stadt-kw.de.

Umweltrelevante Informationen:

Im Zuge der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde ein Artenschutzfachbeitrag und ein Bericht zur Artbestimmung der Waldameise erstellt. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt.

Gemäß des Geoportal Forst ist eine Teilfläche des künftigen Geltungsbereichs als lokaler Klimaschutzwald 3100 ausgewiesen.

Artenschutzfachbeitrag:

Vögel: Im Untersuchungsgebiet wurden 37 verschiedene Vogelarten kartiert. Im Artenschutzfachbeitrag erfolgt eine detaillierte Darstellung der nachgewiesenen Arten, unter Angabe des Status, Gefährdungseinstufung und die erfassten Reviere. Auch Zufallserfassungen im Umfeld des Untersuchungsgebietes flossen in die Revierdarstellung ein.

Fledermäuse: Zur Feststellung des Arteninventars und Jagdhabitaten sowie zur Ermittlung der für die Artgruppe Fledermäuse wichtigen Habitat Strukturen wurden in fünf Untersuchungsnächten Begehungen mit dem Handdetektor durchgeführt. Es wurden 10 verschiedenen Arten erfasst.

Reptilien/ Ameisen: Innerhalb des Untersuchungsgebiets konnten keine Reptilien beobachtet werden, jedoch wurden drei Kolonien relevanter Ameisen erfasst werden.

Pflanzen: Es sind im Untersuchungsgebiet keine geschützten Pflanzenarten festgestellt worden.

Hinweise:

Während der Offenlegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes 01/24 „Erweiterung der Fachhochschule für Finanzen, Campus Schillerstraße“ der Stadt Königs Wusterhausen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der städtebaulichen Planung zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem BbgDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht ist. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Königs Wusterhausen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden.

Königs Wusterhausen, den 28.10.2024

(im Original unterzeichnet)

Michaela Wiezorek
Bürgermeisterin – Dienstsiegel –