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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Straßenreinigung 2025 – Straßenreinigungssatzung –

Auf der Grundlage der §§ 3 Absatz 1 und 28 Absatz 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S.174), des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr. 15, S. 358) und des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), in den jeweils gültigen Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

(1) Die Stadt betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Plätze, Fußgängerzonen, Gehwege und Überwege innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 2 dieser Satzung den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern übertragen wird. Die Stadt betreibt die Reinigung auf der Grundlage des § 49 a Brandenburger Straßengesetz.

(2) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen, Bushaltestellenbuchten und Wartehallen.

(3) Gehwege sind alle Straßenteile, unabhängig von ihrem Ausbauzustand, deren Benutzung für Fußgänger vorgesehen oder geboten ist. Bei Fehlen eines von der Fahrbahn abgesetzten

Gehweges gilt ein Streifen von 80 bis 150 cm Breite, der parallel zur Grundstücksgrenze führt, als Gehweg.

Als Gehwege gelten auch gemeinsame Rad- und Gehwege nach § 41 Abs.2, Zeichen 240 der Straßenverkehrsordnung –StVO–.

Zu den zu reinigenden Flächen, im Sinne dieser Satzung, gehören auch unbefestigte Flächen zwischen Fahrbahnen, Geh- und Radwegen, sowie den angrenzenden Grundstücken. In verkehrsberuhigten Bereichen, Zeichen 325 der Straßenverkehrsordnung –StVO–, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 0,80 bis 150 cm Breite entlang der Grundstücksgrenze, der gereinigt werden muss und winterdienstlich zu behandeln ist.

(4) Der Winterdienst umfasst insbesondere das Schneeräumen und Streuen auf den Fahrbahnen oder Gehwegen, Fußgängerschutz- und -überwegen und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte, soweit es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

§ 2

Übertragung von Reinigungspflicht und Winterdienst auf die Grundstückseigentümer

(1) Die Reinigung und der Winterdienst der im anliegenden Straßenverzeichnis (Anlage) aufgeführten Fahrbahnen und Gehwege wird, in dem darin festgelegten Umfang, den Eigentümern und Eigentümerinnen der durch eine öffentliche Straße erschlossenen Grundstücke (§ 4) auferlegt.

Sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig (§ 4 Abs. 2), so erstreckt sich die Reinigung der Straße bis zur Straßenmitte. Das Straßenverzeichnis ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

(2) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an Stelle des/-r Grundstückseigentümers/- in, der/die Erbbauberechtigte oder der/die Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des/-r Eigentümers/ – in wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

(3) Der/-die Grundstückseigentümer/-in kann übertragene Reinigungspflichten, bzw. den Winterdienst an einen Dritten übertragen. Für eine ausreichende Haftpflichtversicherung des Beauftragten ist seitens des Grundstückseigentümers zu sorgen.

(4) Die Reinigung und der Winterdienst an Bushaltestellenbuchten und Wartehallen werden durch die Stadt durchgeführt.

§ 3

Art und Umfang der Reinigungspflicht und Winterdienst nach § 2 Abs. 1, 4

(1) Die Fahrbahnen und Gehwege sind, soweit die Reinigungspflicht den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern obliegt, sauber zu halten. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht- und Laubfall, Unkraut, Wildwuchs und Hundekot sowie sonstigen Unrates einschließlich der Reinigung der Ablaufrinnen (Schnittgerinne, Rinnstein) sowie das Entfernen des Wildkrautes aus den Baumscheiben, um Lichtmasten und Verkehrszeichenträger. In die Gehwege oder Fahrbahnen hineinragender Wildwuchs ist zu entfernen.

Eine Zwischenlagerung von Unrat im Verkehrsraum und auf anderen öffentlichen Straßen oder Flächen ist nicht zulässig. Zu den vom Grundstückseigentümer zu reinigenden Flächen gehören im straßenreinigungsrechtlichem Sinne nicht nur der Gehweg, sondern auch alle unbefestigten Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken und der Straße. Insbesondere ist Laub aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehen Teil der Verkehrsfläche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. In der Zeit von September bis Dezember jeden Jahres wird in bestimmten Bereichen durch die Stadt das Laub der Straßenbäume, welches auf öffentliche Flächen gefallen ist, abgeholt. Zum Zweck der Entsorgung ist das Laub der Straßenbäume in dieser Zeit vom Grundstückseigentümer am Rand zwischen Fahrbahn und Gehweg zusammengeharkt zwischenzulagern. Ein Verzeichnis der Straßen, die in die Laubentsorgung einbezogen werden und die entsprechenden Termine werden jährlich im Juli/August im Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen bekanntgemacht.

(2) Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerschutz- und -Überwege und die gefährlichen Stellen, auf den von den Reinigungspflichtigen zu reinigenden Fahrbahnen, mit geeigneten Streustoffen zu bestreuen. Die Verwendung von Splitt ist verboten. In der Zeit von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Das Streuen ist unverzüglich zu wiederholen, wenn die Streumittelwirkung nicht mehr gegeben ist.

(3) Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf Gehwegen verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt: a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, b) an gefährlichen Stellen, an Gehwegen wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, bei starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. (4) Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

(5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

(6) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

(7) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, befreit den Grundstückseigentümer nicht von ihm nach § 2 auferlegten Pflichten.

(8) Die zu reinigenden Straßen sind in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis) aufgeführt und in Reinigungsgruppen eingeteilt. Die Reinigung innerhalb der Reinigungsgruppen erfolgt:

Gruppe I:

Die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen und Gehwegen, einschließlich aller unbefestigten Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Grundstücken und der Straße, sowie der Winterdienst auf Gehwegen bzw. bei Nichtvorhandensein eines Gehweges in der Straße, für den nach §1 Abs. 3 Satz 2 als Gehweg vorgesehenen Teil der Straßenanlage, werden den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist, kann die Stadt nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit in den Straßen der Reinigungsgruppe I Schnee räumen und bei Glätte streuen.

Gruppe II:

Die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen und Gehwegen, einschließlich aller unbefestigter Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Grundstücken und der Straße, sowie der Winterdienst auf Gehwegen bzw. bei Nichtvorhandensein eines Gehweges in der Straße, für den nach §1 Abs. 3 Satz 2 als Gehweg vorgesehenen Teil der Straßenanlage, werden den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt durchgeführt.

Gruppe III:

Die Reinigungspflicht auf Gehwegen, einschließlich aller unbefestigter Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken und der Straße, sowie der Winterdienst auf Gehwegen bzw. bei Nichtvorhandensein eines Gehweges in der Straße, für den nach §1 Abs. 3 Satz 2 als Gehweg vorgesehenen Teil der Straßenanlage, werden den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Die Straßenreinigung (1-mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt durchgeführt.

Gruppe IV:

Die Reinigungspflicht auf Gehwegen, einschließlich aller unbefestigter Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken und der Straße, sowie der Winterdienst auf Gehwegen, bzw. bei Nichtvorhandensein eines Gehweges in der Straße, für den nach §1 Abs. 3 Satz 2 als Gehweg vorgesehenen Teil der Straßenanlage, werden den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Die Straßenreinigung (alle 6 Wochen) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt durchgeführt.

Gruppe V:

Die Reinigung der Gehwege und Straßen erfolgt durch die Stadt in den Monaten Oktober bis Dezember 3-mal wöchentlich, in den Monaten Januar bis September 2-mal wöchentlich.

Der Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt durchgeführt.

§ 4

Begriff des Grundstückes

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Buchgrundstück.

(2) Erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die Straße, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt, möglich ist. Dies gilt sowohl für so genannte Hinterliegergrundstücke, als auch für Grundstücke, die durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern, Wege oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. Ausgenommen sind hierbei forstwirtschaftlich- und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Gewässer.

§ 5

Ordnungswidrigkeit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. als Grundstückseigentümer/-in, Erbbauberechtigter/-in oder Nutzungsberechtigter/-in seiner Reinigungspflicht auf den im anliegenden Straßenverzeichnis (Anlage) aufgeführten Fahrbahnen und Gehwegen nach §2 dieser Satzung nicht nachkommt,
  2. als Reinigungspflichtige/-r gegen ein Gebot oder Verbot des § 3 Abs. 1-7 dieser Satzung verstößt, insbesondere Fahrbahnen und Gehwege nicht sauber hält, bei Schnee- und Eisglätte nicht beräumt oder streut und entgegen den Geboten Salz auf Gehwegen einsetzt.

Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Bürgermeister. Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) vom 24.05.1968 (BGBl. I S. 481) in der derzeit gültigen Fassung mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

§ 6

Billigkeitsmaßnahmen

Für Billigkeitsmaßnahmen gilt § 163 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 12 KAG entsprechend.

§ 7

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen auf ihrer Sitzung am 04.12.2023 beschlossene Straßenreinigungssatzung außer Kraft.

Königs Wusterhausen, den 17.12.2024

(im Original unterschrieben)

In Vertretung
Lars Thielecke

Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin – Dienstsiegel –

Anlage

Straßenverzeichnis 2025

Straßenverzeichnis zu § 2 (1) sowie die Verteilung der Reinigungspflichten nach § 3

(geordnet nach Ortsteilen)

Stand 04.11.2024

Teil A Ortsteil Königs Wusterhausen

Gruppe I

Ahornweg

Akazienweg

Alexander-Popow-Straße

Alte Försterei x1)

Am Anger

Am Denkmalplatz

Am Hang

Am Kiefernhain

Am Krebssee x1)

Am Park

Am Preul

Am Teich

Am Wasserwerk

Am Windmühlenberg x1)

Am Weinberg x1)

Amselweg

An der Forst

An der Eisenbahn (Nr.1 bis Nr. 15)

Bachstraße

Berliner Weg

Beethovenring Nr. 94-120 x1)

Brückenstraße (von Köpenicker Straße bis Brückenkörper)

Birkenallee

Chausseestraße 42 a-e x1)

Clara-Schumann-Straße

Dubrower Straße

Drosselweg

Eichenweg

E.-Weinert-Straße x1) (Sackgassen und Stichwege)

Ferdinand-Braun-Straße

Finkenweg

Fontaneplatz

Gartenstraße

Gartenweg (von Berliner Straße bis westlicher Teil Schulweg)

G.-Hauptmann-Straße x1) (Sackgassen und Stichwege)

Gertrudenstraße

Grünauer Forst (von Schenkenlandstraße bis Spreewaldallee)

Grunewaldstraße

Haydnstraße

Hegemeisterring

Heideweg

Heinrich-Hertz-Straße

H.-v.-Kleist-Straße (Sackgassen)

H.-Heine-Straße x1)(Sackgassen und Stichwege)

Hermann-Voigt-Straße (von Amselweg bis Kanal)

Händelstraße

Im Wiesengrund

Im Eck

Isolde-Hausser-Straße

J.-R.-Becher-Straße x1)(Sackgassen und Stichwege)

Kiefernweg

Kleeweg

Krimnickallee (v. Zernsdorfer Str. bis Heideweg sowie alle Sackgassen)

Mozartstraße

Nikola-Tesla-Straße

Pappelweg

Pirschgang (Teilstück von Am Nottefließ am Pennymarkt vorbei bis Am Nottefließ)

Rosenweg

Scheederstraße (Schwarzer Weg bis H.-Voigt-Str.)

Schenkendorfer Flur x1)(Sackgassen und Stichwege)

Schorfheider Straße (außer Teilstück von Luckenwalder Str. bis Grünauer Forst 2)

Schwarzer Weg

Seglersteg

Spreewaldallee (von Schenkenlandstraße bis Grünauer Forst)

Strohmathen

Triftweg

Ulmenweg x1)

Weidenufer

Weihersteg

Wüstermarker Straße

Zum Priestergraben

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Alte Plantage

Am Mühlenfeld

An der Eisenbahn (v. Brückenstr. bis Nr.16)

Berliner Straße (von ehem. B179 bis Tor Kleingartenanlage)

Birkenweg (von Bergstr. bis Am Pennigsberg)

Erlenweg

Fasanenweg

Fürstenwalder Weg

Gartenweg (von östlicher Teil Schulweg bis westlicher Teil Schulweg)

Grünauer Forst (von Hausnummer 2 bis Schenkenlandstraße)

Hermann- Voigt- Straße (v. Potsdamer Str. bis Amselweg)

Krimnickallee (von Küchenmeisterallee bis Zernsdorfer Str., ohne Sackgassen)

Mittelweg

Pirschgang (außer Teilstück der Gruppe I)

Potsdamer Ring

Potsdamer Straße (2 mal von L40 bis Potsdamer Ring)

Schenkenlandstraße

Schulweg

Spreewaldallee (von Luckenwalder Str. bis Schenkenlandstraße)

Schorfheider Straße (von Luckenwalder Straße bis Grünauer Forst 2)

Gruppe III

Alte Försterei x2)

Am Amtsgarten

Am Hockeyplatz

Am Krebssee x2)

Am Nottefließ

Am Pennigsberg (außer Nr. 53 bis 59)

Am Weinberg x2)

Am Windmühlenberg x2)

Beethovenring Nr. 2a-6g x2)

Bergstraße

Berliner Straße x2)

Brückenstraße (außer von Köpenicker Str. bis Brückenkörper)

Eichenallee

Erich Kästner Straße

Fichtestraße

Fontanestraße

Friedrich-Engels-Straße (v. Eichenallee bis Jahnstraße)

Gerichtsstraße

Goethestraße (v. Cottbuser Sr. bis Luckenwalder Str.)

Hoherlehmer Straße (bis Ortseingang Diepensee)

Jahnstraße

Karl-Marx-Straße (von Eichenallee bis Cottbuser Straße)

Kirchplatz

Kirchsteig x2)

Köpenicker Straße

Küchenmeisterallee

Luckenwalder Straße

Max-Werner-Straße

Maxim-Gorki-Straße

Scheederstraße (von. Schlossstraße bis Schwarzer Weg)

Schlossplatz

Schlossstraße

Storkower Straße

Weg am Krankenhaus

Wiesenstraße

Gruppe IV

Am Güterbahnhof

Am Nordhafen

An der Eisenbahn (von Ortseingang bis Brückenstr.)

B.-Brecht-Straße

B.-v.-Arnim-Straße

Birkenweg (von Grenzweg bis Bergstraße)

Carl-Kindler-Straße

Chausseestraße

Cottbuser Straße

Darwinbogen

Dr.-Hans-Bredow-Straße

Dorfstraße

Dorothea-Erxleben-Straße

E.-Weinert-Straße x2)

Fliederweg

Funkerberg

G.-Hauptmann-Straße x2)

Goethestraße (von Luckenwalder Straße bis Nottekanal)

Grenzweg

Grüner Weg

H.-Heine-Straße x2)

H.-v.-Kleist-Straße (ohne Sackgassen)

Hafenstraße

Halskestraße

Herderstraße

J.-R.-Becher-Straße x2)

K.-Kollwitz-Straße

Lindenweg

Mária-Telkes-Straße

Märkische Zeile

Nielsenstraße

Potsdamer Straße (L40)

R.-Luxemburg-Straße

Schenkendorfer Flur x2)

Schillerstraße

Siedlerweg

Siemensstraße

Tiergartenstraße

Ulmenweg x2)

Zernsdorfer Straße

Zum Technologiepark

Gruppe V

Bahnhofstraße

Bahnhofsvorplatz

Friedrich-Engels-Straße (von Bahnhofstraße bis Eichenallee)

Karl-Marx-Straße (von Bahnhofstraße bis Eichenallee)

Teil B Ortsteil Diepensee

Gruppe I

Rotberger Straße (außer Teil der Gruppe IV)

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Zurzeit nicht belegt

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt.

Gruppe IV

Am Flutgraben

An der Koppel

Hauptstraße

Hoherlehmer Straße (v. Ortseingang bis Ortsausgang Diepensee)

Rotberger Straße (von An der Koppel bis Hauptstraße in Richtung Friedhof)

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt.

Teil C Ortsteil Kablow

Gruppe I

Am Bahndamm

Am Krüpelsee (Fontanestraße bis Mühlenweg)

Amselweg

Blackbergstell

Dorfaue x1)

Feldweg (bis zur letzten Bebauung)

Fischerweg

Fontanestraße (von Am Krüpelsee bis Ende Sackgasse)

Hasenheide

Mühlenweg (von Fontanestraße bis Ende der Sackgasse)

Seesteg

Triftweg (südlich der Fontanestraße in Richtung Krüpelsee)

Ziegeleier Straße (von Kablower Str, Kablow-Ziegelei bis Ende Bebauung Hausnr.: 16 q)

Verbindungsweg zwischen Bahnhofstraße und Amselweg (parallel zur Eisenbahn)

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Am Krüpelsee (Zernsdorfer Straße bis Fontanestraße)

Bahnhofstraße

Bindower Weg (von Dannenreicher Straße bis Dorfaue)

Dorfaue x2)

Fontanestraße (von Bahnhofstraße bis Am Krüpelsee)

Heinrich-Heine-Straße

Mühlenweg (von Triftweg bis Fontanestraße)

Triftweg (zwischen Zernsdorfer Straße und Fontanestraße )

Ziegeleier Straße (vom Bahnübergang bis Ortsausgang Sportplatz)

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt.

Gruppe IV

Dannenreicher Straße

Zernsdorfer Straße

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt.

Teil D Ortsteil Niederlehme

Gruppe I

Am Fuchsberg

Am Luch (unbefestigter Teil)

An der Fähre

Anglerweg

Bergring

Bergstraße

Dahmestraße

Drosselweg

Erich-Weinert-Straße (unbefestigter Teil)

Fasanenring

Friedenstraße

Gartenweg

Heidegrund

In den Höfestücken (von 1. Abzweig Wiesenring bis Sackgasse)

Karl-Marx-Straße (Stichweg bei Nr. 161/162)

Kiefernstraße

Lindenstraße

Mauerstraße

Mittelstraße

Pappelallee

Paul-Malzahn-Straße

Rathenaustraße

Rehstraße

Seestraße (von Birkenstraße bis Ende Sackgasse)

Storkower Weg (v. K.-Marx-Straße bis Ende Bebauung)

Spreenhagener Straße

Triftstraße

Uferweg

Werftstraße

Wiesenring

Verbindungsweg zwischen Goethestraße und Pappelallee

Verbindungsweg zwischen Pappelallee und August-Bebel-Ring

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Am Bahnhof

Am Luch (befestigter Teil)

August-Bebel-Ring

Birkenstraße

Dorfanger

Friedrich-Engels-Straße

Fürstenwalder Weg (v. W.-Külz-Straße bis Am Möllenberg)

Heinrich-Heine-Straße

In den Höfestücken (von K.-Marx-Straße bis 1. Abzweig Wiesenring)

Kirchstraße

Liebknechtstraße

Seestraße (außer Teil der Gruppe I)

Wilhelm-Külz-Straße

Zernsdorfer Straße

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt

Gruppe IV

Am Möllenberg

Erich-Weinert-Straße (befestigter Teil)

Friedrich- Ebert- Straße

Goethestraße

Karl-Marx-Straße

R.-Guthmann-Straße

Schulstraße (bis einschließlich Wendestelle im OT Wernsdorf )

Wernsdorfer Straße

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt.

Teil E Ortsteil Senzig

Gruppe I

Akazienallee

Ahornallee (Unter den Kiefern bis Uferstraße)

Am Anger

Am Schiedeholz

Am Wiesengrund

Am Wukrosch

Amselsteg

Bebelstraße

Bergstraße (von Drosselweg bis Ende Sackgasse und von Wiesendamm in Richtung Gewässer)

Birkenallee

Brunhildstraße

Chausseestraße x1)

Drosselweg

Elfensteg

Finkenstraße

Fliederweg

Fontaneallee

Friedenstraße

Friedhofsweg

Gudrunstraße

Hasensprung

Herderstraße

Im Gehölz

Jägersteig

Körbiskruger Straße (v. Chausseestr. bis Gräbendorfer Str.)

Kriemhildstraße

Lessingstraße

Libellenweg

Lindenstraße x1) Sackgasse und Stichwege, außer Stichweg d. Gruppe II

Luchstraße

Neptunstraße

Nixenweg

Ringstraße (unbefestigter Teil)

Roseggerstraße

Pirolweg

Poseidonstraße

Sonnenweg

Grüner Weg (unbef. Teil)

Uferpromenade

Uferstraße

Wacholderweg

Wachtelweg

Wendenstraße

Werftstraße (von Ringstraße in Richtung Krüpelsee)

Werftstraße (von An der Ziegelei bis Ringstraße – unbefestigter Teil)

Wiesendamm

Wildpfad

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Ahornallee (An der Chaussee bis Unter den Kiefern)

Am Fließ

An der Ziegelei

Bergstraße (von Körbiskruger Straße bis Wiesendamm)

Clara-Zetkin-Straße

Goethestraße

Gussower Straße (bis letztes bebautes Grundstück in Richtung Senziger Heide)

Grüner Weg (befestigter Teil)

Heidestraße

Körbiskruger Straße (v. Bergstraße bis Talstraße, Ende der Bebauung)

Lindenstraße x2) und Stichweg in Richtung Grundschule, Richtung Krimnicksee

Pappelallee

Rotdornstraße

Parkpromenade

Ringstraße (befestigter Teil)

Schillerstraße

Talstraße

Unter den Eichen

Unter den Kiefern

Waldstraße

Werftstraße (von Kita bis An der Ziegelei)

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt.

Gruppe IV

An der Chaussee (von Chausseestraße bis Birkenallee)

Bergstraße (von Körbiskruger Straße bis Drosselweg)

Chausseestraße x2)

Gräbendorfer Straße

Körbiskruger Straße (von Gräbendorfer Straße bis Bergstraße)

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt.

Teil F Ortsteil Wernsdorf

Gruppe I

Ahornweg

Alte Dorfstraße

Am Gräbchen

Am Kanal (unbefestigter Teil)

Am Sandberg

August-Bebel-Straße (von Nr. 25 bis Ende Sackgasse)

Bachstelzenweg

Birkenweg (von Sonnenweg in Richtung Gewässer)

Buchfinkenweg

Crossinstraße

Dahlienweg

Dorfstraße (von Haasestr. bis Dorfstr. Nr. 40 und Aug.-Bebel-Str. bis Dorfstraße Nr. 30)

Erlenweg

Fliederweg

Friedhofstraße (v. Storkower Straße bis Bebelstraße)

Haasestraße

Hafenweg

Hechtweg

Hänflingweg (von Meisenweg bis Uferpromenade)

Im Winkel

Jovestraße (alle befestigten und unbefestigten Teile, ausgenommen der Teil der Gr. II)

Kablower Weg

Kiefernweg

Kirchsteig

Meisenweg (außer von Hänflingweg bis Falkenweg )

Nelkenweg

Niederlehmer Chaussee (außer Teil der L30)

Niederlehmer Straße (außer Teil L30)

Pappelweg

Rosenweg

Rotschwänzchenweg

Schwarzer Weg

Seepromenade

Skabyer Straße

Sonnenweg

Steinfurter Straße (unbefestigter Teil)

Storkower Straße (unbefestigter Teil)

Strandpromenade

Uferpromenade

Waldeck

Waldsiedlung

Weg am See

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Am Großen Zug

Am Kanal (befestigter Teil)

August-Bebel-Straße (von Dorfstraße bis Nr. 26)

Birkenweg (von Ndl.-er Str. bis Sonnenweg)

Falkenweg

Friedhofstraße (v. Dorfstraße bis Friedhof)

Hänflingweg (v. Ndl.-er Str. bis Meisenweg)

Jovestraße (befestigter Teil bis Hausnr.26, Abzweig Richtung Am Gräbchen)

Meisenweg (von Hänflingweg bis Falkenweg)

Schleiweg

Steinfurter Straße (befestigter Teil)

Storkower Straße

Zum Großen Zug

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt.

Gruppe IV

Dorfstraße (L 30 und L301)

Neu Zittauer Straße (L30 und Stichstraße in Richtung Steinfurter Straße)

Niederlehmer Chaussee (nur Teil der L30)

Niederlehmer Straße (nur Teil der L 30)

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt.

Teil G Ortsteil Zeesen

Gruppe I

Ahornstraße

Am Bahndamm

Am Birkenhain (unbefestigter Teil)

Am Erlengrund (Stichweg Richtung Bahn)

Am Fanggraben

Am Feld

Am Feldrain

Am Gut

Am Krummensee

Am Luch

Am Schlosspark

Am Steinberg

Am Tiergarten

Am Todnitzsee

Am Wald

Am Waldrand

Am Wiesenrain

Amselsteg

An der Aue

An der Obstwiese

Apfelweg

Asternstraße

August-Bebel-Straße (unbefestigte Nebenwege)

Bergweg

Bindower Straße (außer Teil der Gruppe II)

Blumenstraße

Brandenburgische Straße

Bürgerswalder Straße (von Spreewaldstraße bis Krumme Straße und Stichweg zwischen den Grundstücken

Bürgerswalder Str. 65 und 66a-e)

Dahlienstraße

Dostweg

Eibenweg

Eschenweg

Fasanenstraße (von Am Erlengrund bis letzte Bebauung sowie alle Stichwege der Fasanenstr.)

Fichtenweg

Fliederstraße

Florastraße

Friedenstraße

Föhrenweg

Goldregenstraße

Grünfinkenweg

Grünstraße (unbefestigter Teil)

Heinrich-Zille-Straße

Im Winkel (nur Stichstraßen)

K.-Liebknecht-Straße (außer Teil der B179)

Kamerun

Kameruner Straße

Kranichweg

Kronenhof

Krumme Straße

Kuckucksweg

Kurze Straße

Lärchenweg

Lilienstraße

Lindenstraße (zwischen Am Erlengrund in Richtung Am Krebssee)

Lübbener Straße

Luchblick

Margeritenweg

Märkischer Platz

Mohnblumenweg

Mühlenbergblick

Nordstraße (Stichwege)

Parkstraße

Robinienweg (Verbindung Puschkinstraße–Bergweg)

Rosenstraße

Saarstraße

Schlehenweg

Seeblick (unbefestigter Teil und von Uferstraße bis Ende Sackgasse)

Seeidyll

Seestraße (unbefestigter Teil)

Senziger Straße x1) und unbefestigte Teile

Straße am Friedhof

Sonnenweg

Tannenweg

Teupitzer Straße

Uferstraße

Ulmenstraße

Unter den Eichen

Waldstraße (Goldregenstraße bis August- Bebel-Str.)

Weg am Tonsee

Wiesenweg

Wilhelm Busch-Straße

Zossener Straße

Verbindungsweg zwischen Friedenstraße und Karl-Liebknecht-Straße (in Höhe Blumenstraße)

Verbindungsweg zwischen Friedenstraße und Karl-Liebknecht-Straße (in Höhe Sonnenweg)

Alle namenlosen öffentliche Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden

Gruppe II

Alte Hauptstraße

Am Birkenhain (befestigter Teil)

Am Erlengrund (ohne Stichweg Richtung Bahn)

Bindower Straße (Senziger Straße bis Am Birkenhain)

Bürgerswalder Straße (von Seestraße bis Spreewaldstraße, außer Stichwege)

Dorfaue

Fasanenstraße (ab Schulstraße bis Am Erlengrund)

Grünstraße (befestigter Teil)

Hangweg

Im Winkel (außer Stichstraßen)

Lindenstraße (zwischen Am Erlengrund und Ulmenstraße)

Nordstraße (außer Stichwege)

Pappelgrund

Rotdornstraße

Schütte-Lanz-Straße

Seeblick (Fasanenstraße bis Uferstraße)

Seestraße (befestigter Teil)

Senziger Straße (befestigter Teil)

Straße zum ehemaligen Funkgelände ( bis Abzweig Zum Gewerbepark)

Waldstraße (von B179 bis Goldregenstraße)

Weidendamm

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt

Gruppe IV

August-Bebel-Straße (v. K.-Liebknecht-Str. bis Waldstraße, außer unbefestigte Nebenwege)

Eisenbahnstraße

Im Gewerbepark I

Im Gewerbepark II

Karl-Liebknecht-Straße (nur Teil der B179)

Karl-Liebknechtstraße (Abzweig vor Bahnhof anstelle Bahnhofsvorplatz)

Puschkinstraße

Schulstraße

Spreewaldstraße

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt.

Teil H Ortsteil Zernsdorf

Gruppe I

Alte Trift (von Mittelstraße bis Jahnstraße)

Alte Werftstraße

Am Graben

Am Lankensee

Am Schmulangsberg

Am Stujangsberg

Amselgrund

An der Bahn

An der Dahme

An der Lanke (zwischen Seekorso und Badeweg)

Badeweg

Bahnhofsweg

Birkensteg

Birkenweg

Buersweg

Dannenreicher Weg (bis Ende Friedhofsgrundstück)

Dietrichstraße

Drosselgrund

Eckardstraße

Eichenweg

Einsiedelweg

Erwin-Hahs-Straße

Erwin-Schulze-Straße

Fährweg

Feldstraße (von Am Stujangsberg bis Mittelstraße)

Finkengrund

Flurweg

Forstallee

Fr.-Engels-Straße (zwischen F.-Engels-Str. und Schillingstraße)

Friedensaue (südlicher Teil)

Friedersdorfer Straße (v. Dorfstraße bis hinter Grundstück Haus- Nr. 20)

Friesenstraße (über Rehgrund)

Friesenstraße (zwischen Badeweg u. An d. Lanke)

Gunterstraße

Gutsstraße

Hagenstraße

Heideweg

Hinterkietz

Ilse-Schaeffer-Straße

Jahnstraße

Johann-Theimer-Straße

Kablower Straße

Karl-Marx-Straße (Stichstraße zur Fischerei)

Karlsweg

Knorrsweg

Krüpelweg

Landhausstraße

Lankensteg

Lindenweg

Melli-Beese-Straße

Mittelstraße (von Waldallee bis Ende Sackgasse)

Niederlehmer Straße (v. Friedensaue bis Knorrsweg)

Niederlehmer Straße (vom Bahnübergang Feldstraße bis Am Stujangsberg)

Nordstraße (unbefestigter Teil )

Parkallee

Rehgrund

Rütgersstraße (von Iris-Hahs-Hoffstetter-Straße bis Ende Sackgasse)

Robinienweg

Schillingstraße

Siegfriedstraße

Seestraße

Senziger Weg

Strandweg

Triftstraße

Uckley (Stichstraßen zu Hausnr. 1-4 und 5-8)

Ufersteg

Ukleysteg

Undinestraße (von Iris-Hahs-Hoffstetter-Straße bis Ende Sackgasse)

Vorderkietz

Waldallee

Waldsiedlung

Weidengrund

Werner-Kubitza-Straße

Wustroweg

Zum langen Berg (von Mittelstraße in Richtung Weidengrund bis Ende der Straße)

Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von

Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden.

Gruppe II

Alte Trift (von Mittelstraße bis Zum langen Berg)

An der Lanke (zwischen F.-Engels-Str. und Seekorso)

Feldstraße (von Triftstraße bis Mittelstraße)

Friedensaue (von K.-Marx-Str. bis Triftstr)

Hochstraße

Iris-Hahs-Hoffstetter-Straße

Lilienthal-Straße

Mittelstraße (von Waldallee bis Hochstraße)

Mittelstraße (von Alte Trift bis Friedrich-Engels-Straße)

Nordstraße (befestigter Teil ab F. Engels-Straße)

Rütgersstraße (von K.-Marx Straße bis Iris-Hahs-Hoffstetter-Straße)

Seeblickstraße

Seekorso

Undinestraße (von K.-Marx-Straße bis Iris-Hahs-Hoffstetter-Straße)

Zum Bahnhof

Zum Langen Berg (von Mittelstraße bis Bahnübergang Feldstraße)

Zur Heide

Gruppe III

Zurzeit nicht belegt.

Gruppe IV

Dorfstraße

Friedensaue (Teil der Ortsdurchfahrt)

Friedrich-Engels-Straße (von Friedensaue bis Ende Bebauung, außer zwischen F.-Engels-Straße und Schillingstraße)

Kablower Chaussee

Karl-Marx-Straße

Mittelstraße (von Hochstraße bis Alte Trift)

Platanenallee

Segelfliegerdamm (von K.-Marx-Straße bis R.-Guthmann und Am Möllenberg OT Ndl)

Uckley (von Friedrich–Engels-Straße bis Zufahrt ehemalige Sportstätte)

Wernsdorfer Straße

Gruppe V

Zurzeit nicht belegt

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die Bekanntmachung angeordnet für die vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2024 beschlossene Straßenreinigungssatzung 2025 mit Straßenverzeichnis.

Königs Wusterhausen, den 17.12.2024

(im Original unterzeichnet)

In Vertretung
Lars Thielecke
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin – Dienstsiegel –