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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Satzung für die Mittagsversorgung der Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen (Kitaversorgungssatzung Stadt Königs Wusterhausen)

Gemäß §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), des § 90 des VIII. Buches des Sozialgesetzbuchs – Kinder und Jugendhilfe – vom 26.06.1990 (BGBl. I S. 1163) und des § 17 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kindertagesstättengesetz - KitaG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG, GVBl 2019 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 03.05.2019, S. 530) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen in ihrer Sitzung am 09.12.2024 folgende Änderung beschlossen:

§ 1

Änderung

Die Satzung für die Mittagsversorgung der Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen (Kitaversorgungssatzung Stadt Königs Wusterhausen) vom 25.10.2021, zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 19.06.2023, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Ab dem 01.01.2025 beträgt der monatliche Zuschuss 39,60 €.

Ab dem 01.08.2025 beträgt der monatliche Zuschuss 40,65 €.“

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Bei Abwesenheit des Kindes durch Krankheit oder Kuraufenthalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat können die Personenberechtigten für diesen Zeitraum, jedoch max. für 3 Monate, von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Essengeldpauschale befreit werden. Hierzu stellen die Personensorgeberechtigten einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei dem zuständigen Sachgebiet und fügen aussagekräftige Nachweise bei. Als ein Monat gilt ein Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen.“

§ 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderung zur Satzung für die Mittagsversorgung der Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen (Kitaversorgungssatzung Stadt Königs Wusterhausen) tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Königs Wusterhausen, den 17.12.2024

(im Original unterschrieben)
In Vertretung
Lars Thielecke
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin – Dienstsiegel –

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die Bekanntmachung angeordnet für die vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2024 beschlossene 2. Änderung der Satzung für die Mittagsversorgung der Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen (evt. einschließlich Anlagen).

Königs Wusterhausen, den 17.12.2024

(im Original unterschrieben)
In Vertretung
Lars Thielecke
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin – Dienstsiegel –