Gebietsabgrenzung zum Entwurf des Bebauungsplanes 02/24 „Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße“ in Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024 mit Beschluss Nr. 61-24-260 die Aufstellung des Bebauungsplanes 02/24 „Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen mit Beschluss Nr. 61-25-331 am 15.12.2025 gebilligt und zur Offenlage beschlossen. Ebenfalls wurde die planerische Abwägung zur Kenntnis genommen.
Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2 ha umfasst Flächen der Flurstücke 820, 465, und 796 teilweise der Flur 6 der Gemarkung Niederlehme. Er umfasst das Gelände der Fontane Grundschule an der Goethestraße 60. In östlicher, westlicher und südlicher Richtung befinden sich angrenzende Wohngebiete vorwiegend mit kleinteiliger Einfamilienhausbebauung. Einige Grundstücke sind mit Wochenendhäusern bebaut. Nördlich und nordöstlich grenzt das Schulgelände an Waldflächen. Diese Waldflächen bilden einen Puffer zwischen der Ortsbebauung und den weiter östlich und nordöstlich gelegenen Ge-werbebetrieben.
Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanentwurfs ist im nachstehend abgedruckten Lageplan gekennzeichnet.
Gegenstand des Bebauungsplanes ist es, das bestehende Schulgrundstück neu zu ordnen und perspektivisch eine neue Schule, ein Hortgebäude und eine Einfeldsporthalle samt Außensportanlagen neu zu errichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 02/24 „Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße“ im OT Niederlehme mit der Planzeichnung, Begründung, Biotopkartierung, Artenschutzfachbeitrag, geotechnische Berichte, Regenwasserbeseitigungskonzept, schalltechnischer Untersuchung und der verkehrstechnischen Untersuchung in der Zeit vom 15. Januar bis einschließlich 25. Februar 2026 auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen, Geoportal --> Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung, sowie über das zentrale Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ veröffentlicht.
Darüber hinaus, ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen, Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen) möglich. Die Entwurfsunterlagen können
Dienstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag: von 13.00 bis 17.00 Uhr,
Freitag: von 07.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-191 oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de. Die Einsichtnahme erfolgt bei einer Terminvereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen (Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen).
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Umweltrelevante Informationen:
Schutzgebiete:
Im Bereich des Plangebiets befinden sich keine Schutzgebiete des Naturschutzrechts. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich 750 m nördlich (Luftlinie) vom Plangebietsrand. Hier befindet sich das LSG „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebiets, Zone III, der Stadt Königs Wusterhausen.
Wald:
Bei den nördlich und östlich angrenzenden Waldflächen handelt es sich um einen lokalen Immissionsschutz- und Klimaschutzwald. Außerdem wird er als Sichtschutzwald kategorisiert. Darüber hinaus sind Teile der Waldflächen als Naturdenkmal eingetragen. Die Überlagerung der Geltungsbereichsgrenze und der Waldfunktionskarten impliziert, dass sich im Vorhabenbereich kleinere Waldflächenabschnitte entlang der östlichen Plangebietsgrenze befinden. Bei einer Vorortbegehung wurde jedoch festgestellt, dass die Waldflächen außerhalb des Schulgrundstücks hinter dem Zaun des Schulgeländes liegen und kein Eingriff in die angrenzenden Waldflächen stattfindet. Während der Bauphase dürfen keine nachteiligen Auswirkungen für die angrenzenden Waldflächen entstehen, d.h. beispielsweise keine Lagerung von Baumaterialien oder Bodenaushub im Wald, keine Befahrung von Waldflächen und keine Schädigung des angrenzenden Baumbestandes.
Altlasten:
Ungefähr 50 m nördlich des Plangebietes befindet sich gemäß Altlastenkataster des Landkreises Dahme-Spreewald eine altlastenverdächtige Fläche/Altablagerung. Hierbei handelt es sich um die Deponie im ehem. Sandgleisbahnbett Reg.Nr: 0329610323
Flora:
Es wurde eine Biotopkarte erstellt. Die Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen.
Fauna:
Die Gebäude sowie der Baumbestand wurden auf ein Vorhandensein von Niststätten untersucht. Der Baumbestand des Plangebiets auf dem eingezäunten Schulgelände weist keine Höhlungen auf. Weiterhin waren am Schulhauptgebäude einige Spechtlöcher in der Fassade zu erkennen, die teilweise tiefreichend und entsprechend als potenzieller Brutplatz erscheinen.
Um ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können, sind die in Kap. 9 der Begründung zum Bebauungsplan genannten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu beachten.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans 02/24 „Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße“ im OT Niederlehme können innerhalb der Offenlegungsfrist wie folgt abgeben werden:
Hinweise:
Während der Offenlegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes 02/24 „Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der städtebaulichen Planung zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Königs Wusterhausen, den 18.12.2025
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