Die Kartendarstellung wurde aus unterschiedlichen Datenquellen abgeleitet. Korrektheit, Vollständigkeit und Lagegenauigkeit entsprechend dem angegebenen Maßstab ohne Gewähr. Gezeigt Inhalte dienen ausschließlich der Information und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit.
Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 mit Beschluss Nr. 61-25-428 die Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem Bauvorhaben in Königs Wusterhausen, Gemarkung Niederlehme, Flur 1, Flurstück 513, Seestraße 16 gemäß § 34 Abs. 3 b i.V.m. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 3 Wochen beschlossen.
Der Stadt Königs Wusterhausen liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 barrierefreien Wohneinheiten und den Neubau eines Multifunktionshauses in der Gemarkung Niederlehme, Seestraße 16, Flur 1, Flurstück 513 vor.
Die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Prüfung der Bauantragsunterlagen wurde festgestellt, dass sich das Mehrfamilienhaus einschließlich Multifunktionshaus gemäß § 34 BauGB in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung (Gebäudegrundfläche, Gebäudehöhe / Geschossigkeit) und die überbaute Grundstücksfläche nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Entsprechend der neuen Gesetzgebung kann gemäß § 34 Abs. 3 b BauGB mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Demnach soll der Öffentlichkeit vor Entscheidung über die Zustimmung die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben werden.
Die Lage des Baugrundstückes kann aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Unterlagen zum Bauvorhaben werden in der Zeit vom 15.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026 auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen veröffentlicht.
| Darüber hinaus ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen – Haus C, Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Scheederstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen) möglich. Die Bauantragsunterlagen können | |
| Montag: | von 09.00 bis 12.00 Uhr, |
| Dienstag: | von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, |
| Donnerstag: | von 13.00 bis 17.00 Uhr, |
| Freitag: | von 07.30 bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-322 oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de.
Hinweis:
Stellungnahmen können innerhalb der Offenlegungsfrist wie folgt abgeben werden:
Während der Offenlegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zum geplanten Bauvorhaben zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung/ Hauptausschuss der Stadt Königs Wusterhausen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a Abs. 2 BauGB verarbeitet die Stadt Königs Wusterhausen personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Inhalt der Stellungnahme), soweit dies zur Durchführung des Verfahrens und zur Entscheidung über die Zustimmung erforderlich ist. Die vollständigen Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind unter https://www.koenigs-wusterhausen.de/datenschutz abrufbar.
Königs Wusterhausen, den 18.12.2025
(im Original unterzeichnet)
Michaela Wiezorek | – Dienstsiegel – |
Bürgermeisterin | |