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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus
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Protestbriefe gegen Fluglärm im Januar übergeben

Die Protestbriefe aus den fünf Kommunen füllen mehrere Aktenordner. Bürgermeister und deren Vertreter in der Fluglärmkommission übergeben sie an die DLE.

Am 22. Januar haben die Städte und Königs Wusterhausen und Wildau sowie die Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf rund 7.000 Protestbriefe an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) übergeben, die innerhalb von nur zehn Tagen von den Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurden. In den fünf Kommunen leben etwa 80.000 Einwohner. In einigen Kommunen haben sich damit bis zu ein Drittel der Wahlberechtigten beteiligt. Ein beeindruckendes Signal.

Das neue Navigationsverfahren Performance Based Navigation (PBN), dessen Einführung von der DFS am 23.01.2025 beim zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beantragt werden soll, könnte die Region erheblich stärker mit Fluglärm belasten. Statt der versprochenen Entlastung drohen negative Auswirkungen, die die Lebensqualität spürbar verschlechtern würden. Fest verbunden mit dem aktuellen Vorhaben ist, dass bisher geltende Abflugverfahren aufgeweicht werden könnten. Beschlüsse der zuständigen Fluglärmkommission (FLK) aus dem Dezember 2024 wurden nicht beachtet.

Adressaten der Protestbriefe sind die DFS, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg sowie der Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Alle Akteure haben direkt oder indirekt Einfluss darauf, wie die Abflugverfahren am BER ausgestaltet bzw. deren Einhaltung kontrolliert und geahndet wird.

In den vergangenen Jahren mussten die Bürgerinnen und Bürger der fünf Kommunen feststellen, dass die festgelegten Abflugverfahren auf der Südbahn von Flugzeugen regelmäßig nicht eingehalten wurde und nicht konsequent an Lösungen gearbeitet wurde. Lösungsvorschlägen der FLK wurde nicht gefolgt. Nunmehr steht mit dem neuen Abflugverfahren eine weitere Verschlechterung zu befürchten.

Die Bürgerinnen und Bürger der fünf Kommunen haben einen Anspruch darauf, dass die berechtigten Sorgen von den Adressaten des Protestbriefes ernst genommen werden. Im Übrigen muss das neue Abflugverfahren erst bis Ende 2030 eingeführt werden. Es besteht daher genug Zeit, die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft zu prüfen und an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.