Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. 10-25-322 folgende Änderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Herstellung notwendiger Stellplätze Stellplatzsatzung vom 06. Dezember 2004 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Nr. 6, Seite 37, vom 18.05.2005) beschlossen:
1. § 2 der Stellplatzsatzung wird wie folgt neu gefasst (Beschluss vom 13.10.2025):
„Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen die notwendigen Stellplätze gemäß den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf im bis zum 31.12.2023 förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet nach Anlage 1, im übrigen Stadtgebiet nach Anlage 2 dieser Satzung hergestellt werden.“
2. Inkrafttreten:
Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
Der Bereich der Innenstadt von Königs Wusterhausen lag bis zur Aufhebung der entsprechenden Sanierungssatzung zum 31.12.2023 (Beschlussvorlage 90-23-154 – „Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für die Innenstadt von Königs Wusterhausen nach § 142, Abs. 1 und 3 des BauGB“) im förmlich festgestellten Sanierungsgebiet. Für dieses förmlich festgestellte Sanierungsgebiet galten entsprechend der Anlage 1 zur Stellplatzsatzung z. B. im Bereich von Einzelhandel, Gastronomie und Bürogebäuden andere Anforderungen an die Anzahl von Stellplätzen als im übrigen Stadtgebiet.
Diese Sonderregelungen sind nun mit der Aufhebung des Sanierungsgebietes weggefallen. Dies führt dazu, dass bei jeglicher Nutzungsänderung oder baulicher Veränderung an Gebäuden im ehemals förmlich festgestellten Sanierungsgebiet die Anzahl der Stellplätze entsprechend der Anlage 2 zur Stellplatzsatzung nachgewiesen werden muss.
So wird die Entwicklung von weiteren Angeboten in der Innenstadt durch angestrebte Nutzungsänderungen, z. B. auch bei der Umnutzung des Bauernkaufhauses, durch die veränderten Anforderungen an die Anzahl der Stellplätze gehemmt. Denn in der Innenstadt können neue Stellplätze bei der vorhandenen Gebäudestruktur nicht hergestellt werden. Dies war auch nicht Zielstellung bei der Festlegung als förmlich festgestelltes Sanierungsgebiet und wurde auch nicht im Rahmen der Arbeiten dazu umgesetzt, so dass sich durch die Aufhebung keine veränderten Anforderungen ergeben dürfen. Aus diesen Gründen muss für das bisherige Sanierungsgebiet weiterhin die Anlage 1 zur Stellplatzsatzung Anwendung finden.
Die Dokumente zur 1. Änderung der Stellplatzsatzung in der Stadt Königs Wusterhausen werden im Zeitraum vom 04.02.2026 bis einschließlich 25.02.2026 auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen veröffentlicht.
Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Satzungsänderungsverfahrens erfolgt die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet. Die beschlossene Änderung kann auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen eingesehen werden.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen – Haus C, Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Scheederstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen) möglich. Die Dokumente können Dienstag: von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag: von 13:00 bis 17:00 Uhr eingesehen werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-193 oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de.
Hinweis:
Stellungnahmen können innerhalb der Offenlegungsfrist wie folgt abgegeben werden:
Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zur geplanten Satzungsänderung zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verarbeitet die Stadt Königs Wusterhausen personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung des Satzungsänderungsverfahrens, zur Bearbeitung sowie zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erforderlich ist; die vollständigen Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind unter https://www.koenigs-wusterhausen.de/datenschutz abrufbar.
Königs Wusterhausen, den 22.01.2026
Michaela Wiezorek — – Dienstsiegel –
Bürgermeisterin