Die Anschrift des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:
Herr Jürgen Nuß
zuletzt wohnhaft:
Bergstraße 12
15749 Mittenwalde
Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben.
Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt:
Bescheid vom 15. Januar 2026 mit dem Aktenzeichen „32/SN-091/2025-öZ“
Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat II, Amt „Ordnung, Sicherheit und Bürgerdienste“, Sachgebiet „Ordnungsrecht“, Zimmer B 1.36, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen einsehen.
Der Bescheid vom 15. Januar 2026 mit dem Aktenzeichen „32/SN-091/2025-öZ“ gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.
Königs Wusterhausen, den 15.01.2026
Im Auftrag
Kisselstein
Sachgebiet Ordnungsrecht
Zustellanordnung:
Hiermit wird der Bescheid vom 15. Januar 2026 an Herrn Jürgen Nuß, zuletzt wohnhaft Bergstraße 12 in 15749 Mittenwalde, AZ: 32/SN-091/2025-öZ, öffentlich zugestellt.
Königs Wusterhausen, den 15.01.2026
Im Auftrag
Kisselstein
Sachgebiet Ordnungsrecht