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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 01.12.2025

10-25-420

Petition zum Projekt „Pflege-Vor-Ort – Quartierskümmerer"

Der Vorsitzende des Hauptausschusses wird beauftragt, den Petenten wie folgt zu antworten: „Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen ist gleichsam der Auffassung, dass sich das Projekt als unverzichtbare Stütze für ältere, hilfe- und pflegebedürftige Menschen in den genannten Ortsteilen etabliert hat. Durch den Einsatz haupt- und ehrenamtlicher Quartierskümmerer wurde ein tragfähiges Netzwerk aufgebaut, das Nachbarschaftshilfe, soziale Teilhabe und Selbstständigkeit im Alter fördert – insbesondere dort, wo Mobilität und Versorgungsangebote eingeschränkt sind.Die Quartierskümmerer leisten konkrete Hilfe im Alltag – z.B. beim Einkaufen, Begleiten zu Arztbesuchen, bei Anträgen und im Haushalt. Sie fördern soziale Kontakte, beugen Vereinsamung vor und tragen dazu bei, dass Menschen länger in ihrer Häuslichkeit verbleiben können. Das Projekt stärkt den Zusammenhalt in den Ortsteilen und baut eine „sorgende Gemeinschaft“ auf – ein Ziel, das in einer alternden Gesellschaft von unschätzbarem Wert ist. Die Arbeit der Quartierskümmerer senkt nachweislich die Hemmschwelle, Hilfe anzunehmen oder selbst Hilfe zu leisten, und fördert generationsübergreifendes Engagement. Ohne die weitere Unterstützung des Projektes „Pflege-vor-Ort – Quartierskümmerer in den Ortsteilen Kablow, Diepensee, Niederlehme und Wernsdorf“ droht das über Jahre aufgebaute ehrenamtliche Netzwerk zu zerfallen – mit gravierenden Folgen für die betroffenen Menschen, ihre Angehörigen und die soziale Struktur in den Ortsteilen.Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden vorläufigen Haushaltsführung ab dem 01.01.2026 und dem Umstand, dass es sich bei der Bezuschussung des in Rede stehenden Projektes um eine freiwillige Leistung der Stadt Königs Wusterhausen handelt, kann eine Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Förderung des Projektes durch die Stadt Königs Wusterhausen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung würde mithin gegen § 71 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) verstoßen und wäre somit rechtswidrig.“

Ja-Stimmen 11, Nein-Stimmen 1

10-25-422

Petition zur geplanten Beitragserhöhung im Kitabereich

Der Vorsitzende des Hauptausschusses wird beauftragt, den Petenten wie folgt zu antworten: „Seit Beginn des Jahres 2025 hat die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen eine umfassende Neufassung der Kitasatzung in den politischen Raum eingebracht und dort intensiv beraten. Im Jahr 2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung (SVV) eine Subventionierung der Elternbeiträge in Höhe von 51 % beschlossen, sodass maximal 49 % der tatsächlichen Kosten auf die Eltern entfielen. Auf Grundlage der aktualisierten Kalkulation der Kitabeiträge für die Jahre 2023 und 2024 legte die Stadtverwaltung im Sommer dieses Jahres erstmals einen neuen Vorschlag vor. Angesichts der spürbar angespannten Haushaltslage sah dieser Vorschlag vor, die Subvention im Krippenbereich auf 25 % zu begrenzen und im Hortbereich vollständig auszusetzen. Der Kindergartenbereich ist aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen ohnehin beitragsfrei. Die nun eingereichte Petition ist eine direkte Reaktion auf diesen ersten Verwaltungsvorschlag. Die Verunsicherung vieler Eltern ist nachvollziehbar und wird durch die Stadt Königs Wusterhausen sehr ernst genommen. Gleichzeitig ist es jedoch unerlässlich, im Sinne einer verantwortungsvollen kommunalen Haushaltspolitik das Gesamtgefüge im Blick zu behalten. Die Stadt Königs Wusterhausen ist gefordert, Entscheidungen zu treffen, die sowohl zukunftsfähig als auch organisatorisch tragfähig sind und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in allen Bereichen sicherstellen. Den Vorwurf, mit dem ursprünglichen Vorschlag „familienfeindlich“ zu agieren, weist die Stadtverwaltung entschieden zurück. Seit vielen Jahren wird kontinuierlich und in erheblichem Umfang in die frühkindliche Bildung investiert. Die kommunalen Einrichtungen entsprechen den neuen Bildungsplänen und Partizipation sowie Kinderrechte sind fest im pädagogischen Alltag verankert. Die Kitas der Stadt Königs Wusterhausen verfügen über einen hohen Qualitätsstandard, der – im Sinne der Kinder wie auch der pädagogischen Fachkräfte – bewahrt und weiter ausgebaut werden soll.In der Sitzung am 18.11.2025 haben verschiedene Fraktionen einen umfassenden Änderungsantrag zur Kitasatzung eingebracht. Dieser sieht gegenüber dem Verwaltungsvorschlag folgende Anpassungen vor:

Anhebung der Einkommenshöchstgrenze auf 95.000 € Jahresnettoeinkommen

Subvention im Krippenbereich:

·

im ersten Jahr: 55 %

·

im zweiten Jahr: 35 %

Subvention im Hortbereich:

·

im ersten Jahr: 20 %

·

im zweiten Jahr: 10 %

Regelmäßige Überprüfung des Bedarfs an Randbetreuung im zweijährigen Rhythmus

Mit diesem Änderungsantrag kommen die Fraktionen wesentlichen Forderungen der Petition entgegen. Zugleich wird klar erkennbar, dass die Anliegen der Eltern Gehör gefunden haben und politisch ernst genommen werden. Dennoch besteht in Teilen der Stadtverordnetenversammlung Einigkeit darüber, dass eine Neufassung der Kitasatzung angesichts der aktuellen Haushaltslage unvermeidlich ist. Nur so können die erheblich gestiegenen Personal-, Sach- und Betriebskosten der vergangenen Jahre sachgerecht abgebildet und die langfristige Handlungsfähigkeit der Stadt Königs Wusterhausen gesichert werden.“

Ja-Stimmen 7, Nein-Stimmen 5

61-25-340

Befreiung von der Gestaltungssatzung Innenstadt (Dachaufbauten)

Der Befreiung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung Innenstadt (Dachaufbauten) auf dem Flurstück 119 der Flur 3 der Gemarkung Königs Wusterhausen wird zugestimmt.

Ja-Stimmen 12

90-25-336

Bauprogramm Ziegeleier Straße OT Kablow – 3. BA – (südl. Grenze Flurstück 11 der Flur 1, Gemarkung Kablow bis südl. Grenze Flurstücksspitze 451/3 der Flur 3, Gemarkung Kablow)

Bauprogramm mit Abschnittsbildung für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Königs Wusterhausen OT Kablow – kommunaler Straßenbau –

Anlage/Erschließungsanlage: Ziegeleier Straße OT Kablow – 3. BA – (südl. Grenze Flurstück 11 der Flur 1, Gemarkung Kablow bis südl. Grenze Flurstücksspitze 451/3 der Flur 3, Gemarkung Kablow)

Straßenart (Klassifizierung): Hauptverkehrsstraße (Ortsverbindung)

Ausbaugrad

Soll-Zustand: Die Fahrbahn wird in der Regel in einer Ausbaubreite ca. 5,00 m, zuzüglich beidseitige Bankette von jeweils 0,50 m, nachmalig hergestellt.

Im Bereich der ersten ca. 166 m wird zwischen Stationierung 0+585 und 0+751 die Pflasterbauweise des vorherigen Abschnittes (2. BA) weitergeführt. Ab Stationierung 0+751 erfolgt der Ausbau in Asphaltbauweise bis zum Ausbauende. Im Bereich der Zufahrten werden die Fahrbahnränder mit ca. 3 cm Rundborden hergestellt.

Zur Gewährleistung des Begegnungsverkehrs LKW-LKW werden vereinzelt Ausweichstellen mit einer Länge von jeweils ca. 25 m in einer Breite von ca. 6,50 m zzgl. Banketten hergestellt.

Zur Sicherung der Oberflächenentwässerung werden wechselseitig einseitige Mulden in unterschiedlichen Breiten angelegt, in die das örtlich anfallende Oberflächenwasser über das jeweilige Gefälle der Fahrbahn geführt und zur schadlosen Versickerung gebracht wird.

Im Bereich der ersten ca. 166 m wird die Straßenbeleuchtungsanlage grundhaft erneuert. Dazu werden die vorhandenen Masten und Leuchten sowie die Freileitungsanlage vollständig demontiert. Anschließend wird eine neue Kabelanlage unterirdisch verlegt. Im Bereich von Baumwurzeln und Grundstückszufahrten ist das Erdkabel im Schutzrohr zu führen. Die neuen Straßenleuchten werden dann einseitig, im Abstand von durchschnittlich 25 bis 35 m, gestellt. Dabei handelt es sich um Stahlrohrmasten (Höhe 6 m) mit LED-Aufsatzleuchten gemäß der geltenden DIN EN 13201.

Im Ausbaubereich sind diverse Baumfällungen/-pflanzungen erforderlich.

Die Baumaßnahme in ihrer Gesamtheit dient der grundhaften Erneuerung und Verbesserung der beitragsfähigen Anlage.

1. Technischer Aufbau

Fahrbahn

4 cm

Asphaltdeckschicht

12 cm

Asphalttragschicht

30 cm

Schottertragschicht

Belastungsklasse

Bk 1,8 gemäß RStO 12 / 20 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen)

Ausbauart

Separationsprinzip

Bk 1,8 gemäß RStO 12 / 20 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen)

Sonstiges

Die Herstellung von Grundstückszufahrten und Zugängen ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme und folglich dieses Bauprogramms. Der Übergang (Wiederherstellung der Befahrbarkeit) zwischen Fahrbahn und Zufahrt bzw. Zugang erfolgt durch Aufschüttungen mittels Schottermaterial.

Nachrichtlich:

Das Bauprogramm unterliegt nach Art und Umfang:

( ) dem Rechtsgebiet des BauGB, beitragsfähig gemäß § 2 der gültigen Erschließungsbeitragssatzung hier:

(x) dem Rechtsgebiet des KAG, beitragsfähig gemäß § 4 der gültigen Straßenbaubeitragssatzung (Einzelsatzung) hier:

  • Fahrbahn
  • Oberflächenentwässerung
  • Straßenbeleuchtungsanlage

(x) nicht beitragsfähig hier:

  • Aufschüttung an Zufahrten / Zugängen

Voraussichtlicher Baubeginn: II. Quartal 2026

Voraussichtliches Bauende: IV. Quartal 2026

Gesamtwertumfang gemäß: Kostenschätzung: ca. 1.400.000 € (inklusive Planung)

Ja-Stimmen 11, Stimmenthaltung 1

61-25-342

Antrag auf Befreiung von der Festsetzung zur Fassadengestaltung des B-Planes 01/98 „Südlich Chausseestraße“

Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt folgendem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes 01/98 „Südlich Chausseestraße“ der Stadt Königs Wusterhausen für das Grundstück Gemarkung Deutsch Wusterhausen, Flur 2, Flurstück 160/3, Chausseestraße 9 zuzustimmen: Fassadengestaltung

Ja-Stimmen 12