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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Die Stadtkasse informiert zur Grundsteuer

Kürzlich (15. Februar 2026) war der erste Fälligkeitstermin für die Zahlung der Grundsteuer. Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands konnten noch nicht alle Grundsteuerbescheide an die seit der Grundsteuerreform im Jahr 2025 geltenden neuen Messbeträge angepasst werden.

Für einige Steuerpflichtige wurde die Grundsteuer zum ersten Fälligkeitstermin am 15.02.2026 mit den neuen niedrigeren Hebesätzen und dem alten Messbetrag festgesetzt. Die aktuelle Vorauszahlung, die – sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt – eingezogen wird, ist somit niedriger als im Vorjahr. Sobald die Bearbeitung aller Grundsteuerbescheide abgeschlossen ist, wird die Grundsteuer mit den neuen Messbetrag endgültig festgesetzt.

Hinweis: Die Stadtverordneten hatten im Dezember 2024 festgelegt, dass der neue ab dem 1. Januar 2025 geltende Hebesatz bei 210 v. H. liegt. Der Hebesatz sank von zuletzt 415 v. H. auf den vom Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform für Königs Wusterhausen empfohlen Wert.