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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2025

(OBV Ausnahme Nachtruhe 2025)

Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 21. August 1996 (GVBl.I [Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.19) und des § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) vom 22. Juli 1999 (GVBl.I, [Nr. 17], S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 8], S.17), in den derzeit gültigen Fassungen, erlässt die Bürgermeisterin der Stadt Königs Wusterhausen als örtliche Ordnungsbehörde auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2025 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung:

§ 1

Ausnahmen vom Nachtruheschutz

Von dem Betätigungsverbot des § 10 Absatz 1 LImschG und vom Benutzungsverbot des § 11 Absatz 1 LImschG werden gemäß § 10 Absatz 4 und gemäß § 11 Absatz 4 LImschG für die folgenden Veranstaltungen jeweils bis 02:00 Uhr Ausnahmen zugelassen:

  1. für den Ortsteil Diepensee anlässlich des Dorffestes vom 05.07.2025 zum 06.07.2025 bis 02:00 Uhr
  2. für den Ortsteil Königs Wusterhausen anlässlich des Bergfunk Open Air 2025 vom 09.08.2025 zum 10.08.2025 bis 02:00 Uhr
  3. für den Ortsteil Niederlehme anlässlich des Sommerfestes vom 28.06.2025 zum 29.06.2025 bis 02:00 Uhr
  4. für den Ortsteil Senzig anlässlich des Sommerfest der Feuerwehr 2025 vom 20.09.2025 zum 21.09.2025 bis 02:00 Uhr
  5. für den Ortsteil Wernsdorf anlässlich des Heimatvereins vom 05.07.2025 zum 06.07.2025 bis 02:00 Uhr
  6. für den Ortsteil Zeesen anlässlich des Zeesener Strandfestes vom 16.08.2025 zum 17.08.2025 bis 01:00 Uhr
  7. für den Ortsteil Zernsdorf wurde kein Fest benannt, da kein Verein bis 02:00 Uhr feiern möchte
  8. für den Ortsteil Kablow wurde noch kein Fest benannt

Der jeweilige Veranstalter erhält von der Stadt Königs Wusterhausen einen Bescheid mit den Nebenbestimmungen und Auflagen gemäß § 10 Absatz 4 und § 11 Absatz 4 LImschG.

§ 2

Inkrafttreten

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im § 1 genehmigten Zeiten.

Königs Wusterhausen, den 31.03.2025

(im Original unterzeichnet)
Michaela Wiezorek – Dienstsiegel –
Bürgermeisterin

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die Bekanntmachung angeordnet für die vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2025 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2025 - OBV Ausnahme Nachtruhe 2025 - (evt. einschließlich Anlagen).

Königs Wusterhausen, den 31.03.2025

(im Original unterzeichnet)
Michaela Wiezorek – Dienstsiegel –
Bürgermeisterin