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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 4/2026
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Ausschreibung für die Besetzung der Schiedsstelle

Mit Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen sind bei der Stadt Königs Wusterhausen Schiedsstellen für die Dauer von 5 Jahren neu zu besetzen. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht dazu geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die bereit sind, das Amt der Schiedsperson bzw. dessen/deren Stellvertretung zu übernehmen. Dies betrifft folgende Schiedsstellen:

  • Schiedsperson für Schiedsstelle II – Königs Wusterhausen (Teilgebiet Kernstadt einschließlich Neue Mühle) zum 06.07.2026

Schlichten statt richten

Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig und für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ansprechpartner, wenn es um Konflikte mit den Nachbarn geht. Ziel jeder Schiedsverhandlung ist eine einvernehmliche Streitschlichtung zwischen den Parteien. In bestimmten Strafsachen kann eine Konfliktschlichtung von den Schiedspersonen im Rahmen einer Mediation herbeigeführt werden. Die Themen, mit denen Personen zu den Schiedsleuten in der Stadt kommen, sind so vielfältig wie das Leben: Die Hecke des Nachbarn, die Licht nimmt. Der Baum, dessen Laub im Herbst auf dem eigenen Grundstück landet. Streit um Geld, das zu wenig oder gar nicht bezahlt wurde, obwohl es anders ausgemacht war. Streitparteien sind Familienmitglieder, ehemalige Freunde oder Nachbarn.

Die Räumlichkeiten der Schiedsstellen, deren Einrichtung sowie die Arbeitsmaterialien werden durch die Stadt Königs Wusterhausen bereitgestellt. Die notwendigen Qualifizierungen für dieses Amt werden ebenfalls finanziert.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson

Für die Berufung zur Schiedsperson gelten die Voraussetzungen des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes (BbgSchGG). Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

Darüber hinaus wird geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Ein Ausschluss von der Berufung erfolgt, wenn sich die Person in einem Vermögensverfall befindet (z. B. laufendes Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis).

Für das Ehrenamt wird eine Persönlichkeit gesucht, die offen auf Menschen zugeht, über Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und Integrität verfügt und Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen kann.

Bewerberinnen und Bewerber sollten zudem über gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie ausreichend Zeit zur Wahrnehmung der Aufgaben verfügen.

Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen finden Sie auf der Homepage vom „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ www.schiedsamt.de

Bewerbung

Die Stadt Königs Wusterhausen ruft Interessenten auf, sich für diese anspruchsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 15.05.2026 bei der Stadt Königs Wusterhausen eingereicht werden. Nutzen Sie gerne das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular. Dieses können Sie gerne per E-Mail (sitzungsdienst@stadt-kw.de) oder postalisch einreichen (Stadt Königs Wusterhausen, SG 10 Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen). Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Herr Pinkow unter der Telefonnummer 03375 273 261 oder per Mail unter sitzungsdienst@stadt-kw.de zur Verfügung.