Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Bundesebene im Jahr 2024 wurde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle Städte und Gemeinden festlegt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein bedeutendes strategisches Werkzeug für die Energie- und Wärmewende. Nach rund elf Monaten Bearbeitungszeit liegt ein Entwurf des Wärmeplans vor. Er ist seit dem 23. März 2026 für alle einsehbar und wird in einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 20. April 2026 öffentlich vorgestellt.
In den zurückliegenden Wochen und Monaten hat sich die Stadt Königs Wusterhausen intensiv mit der Wärmewende beschäftigt. Gemeinsam mit dem beauftragten Dienstleister Megawatt Ingenieurgesellschaft wurde ein kommunaler Wärmeplan erarbeitet, der die strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt bildet.
Während des gesamten Prozesses wurden zahlreiche Akteure eingebunden. In einem Fachbeirat, bestehend aus Experten der Energieversorger, Wohnungsunternehmen, Akteuren aus der Verwaltung sowie der Wirtschaft, wurden regelmäßig Zwischenstände diskutiert und zuletzt im Rahmen eines Workshops konkrete Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt.
Auch die Politik sowie Bürgerinnen und Bürger wurden kontinuierlich informiert. In zwei Ausschüssen wurden Zwischenergebnisse der Wärmeplanung im September 2025 und im Februar 2026 öffentlich präsentiert.
Die Stadt lädt nun alle Interessierten herzlich zur Informationsveranstaltung ein, bei der der Entwurf des kommunalen Wärmeplans präsentiert wird.
Diese findet am 20. April 2026 um 17:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr im Sitzungssaal 2 des Rathauses in der Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen statt. Im Mittelpunkt der Präsentation stehen die identifizierten Netzpotenzialgebiete und die erarbeiteten Maßnahmen zur Umsetzung.
Vor und nach der Präsentation liegt der Entwurf des Wärmeplans vom 23. März 2026 bis zum 03. Mai 2026 aus. In dieser Zeit haben alle betroffenen Personen, Organisationen und Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Haus C, EG, Raum C 0.13, Scheederstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen) kann der ausgedruckte Entwurf zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag: | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | von 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag: | von 9:00 bis 12:00 Uhr. |
Es wird gebeten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-178 oder per E-Mail an klimaschutz@stadt-kw.de. Die Einsichtnahme erfolgt bei einer Terminvereinbarung im Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen (Scheederstraße 2, Haus C, Raum 0.13, 15711 Königs Wusterhausen).
Der Entwurf ist zudem auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen (https://www.koenigs-wusterhausen.de/kommunale_waermeleitplanung) veröffentlicht.
Während der Offenlegung können von allen Personen Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder persönlich vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Stadt Königs Wusterhausen oder an die E-Mail-Adresse klimaschutz@stadt-kw.de zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Die Beteiligung erfolgt nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 und § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), wonach die Öffentlichkeit an dem Prozess der Kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen ist. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und in die weitere Überarbeitung des Wärmeplans einbezogen. Die Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht. Der Beschluss des Wärmeplans soll im Anschluss durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Hinweis zum Datenschutz: Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Auswertung der eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz, dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) und den kommunalrechtlichen Aufgaben der Stadt Königs Wusterhausen. Die Daten werden nur für diese Zwecke verwendet und so lange gespeichert, wie dies für das Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Sie haben die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.