10-25-197
Verwendung des Ortsteilbudgets Niederlehme 2025 (SG Niederlehme e. V.)
Begünstigter: SG Niederlehme e. V.
Verwendungszweck: Erneuerung Torschusswand/Zuschauerbänke
Betrag: 450,00€
Ja-Stimmen 6
10-25-198
Verwendung des Ortsteilbudgets Niederlehme 2025 (Verein zur Förderung der Fontanegrundschule Niederlehme e. V.)
Begünstigter: Verein zur Förderung der Fontanegrundschule Niederlehme e. V.
Verwendungszweck: 5 Sätze Motorola Mobility - Funkgeräte à 42,99 €, 1 Satz Mikrofone für die JBL Box à 101,99 €
Betrag: 316,94 €
Ja-Stimmen 6
10-25-199
Verwendung des Ortsteilbudgets Niederlehme 2025 (Ortsvorsteherin für die Müllsammelaktion)
Begünstigter: Ortsvorsteherin Frau Ennullat
Verwendungszweck: Müllsammelaktion
Betrag: 150,00 €
Ja-Stimmen 6
10-25-200
Verwendung des Ortsteilbudgets Niederlehme 2025 (Ortsvorsteherin für das Sommerfest Niederlehme)
Begünstigter: Ortsvorsteherin Frau Ennullat
Verwendungszweck: Sommerfest Niederlehme – Anerkennung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer beim Sommerfest
Betrag: 300,00 €
Ja-Stimmen 6
10-25-201
Verwendung des Ortsteilbudgets Niederlehme 2025 (Förderverein Freiwillige Feuerwehr)
Begünstigter: Freiwillige Feuerwehr
Verwendungszweck: Finanzierung des Sommerfestes
Betrag: 3.000 €
Ja-Stimmen 6
AN/008/25-Nie
Errichtung einer weiteren Messstation wegen Fluglärmmessung
Auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner, beantragen hiermit die Errichtung einer stationären Messstelle zur kontinuierlichen Erfassung und Auswertung des Fluglärms im Bereich der Rehstraße in Niederlehme.
In den vergangenen Monaten haben wir eine spürbare Zunahme von Flugbewegungen sowie eine damit einhergehende deutliche Lärmbelastung festgestellt. Besonders in den frühen Morgenstunden sowie am späten Abend beeinträchtigt der Fluglärm zunehmend unsere Lebensqualität. Viele aus unserer Nachbarschaft berichten über Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und eine allgemeine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den permanenten Lärmpegel. Wir gehen davon aus, dass die zulässigen Grenzwerte regelmäßig überschritten werden.
Zur objektiven Beurteilung der tatsächlichen Belastung halten wir die Einrichtung einer stationären Fluglärmmessstation im Bereich der Rehstraße für zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage verlässlicher Messdaten können geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung eingeleitet und durchgesetzt werden.
Wir bitten Sie daher eindringlich, unser Anliegen ernst zu nehmen, die Voraussetzungen für die Einrichtung der Messstelle zu prüfen und die Umsetzung in die Wege zu leiten. Für Rückfragen, Standortabstimmungen oder eine Ortsbegehung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.