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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 02/12 „Photovoltaik-Anlage“ im OT Niederlehme

Gebietsabgrenzung zum Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 04.12.2023 mit Beschluss Nr. 61-23-150 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ beschlossen.

Die Aufstellung der Änderung dieses Bebauungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 02/12 „Photovoltaik-Anlage“ erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB. Dazu ist eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB zu erstellen.

Mit Beschluss Nr. 61-25-158 vom 14.07.2025 billigte die Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Vorentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen (Teil B) mit der Begründung und bestimmte den Vorentwurf zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung.

Der Umweltbericht wird zum Entwurf bereitgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 17,9 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die Fläche der ehemaligen Ascheverspülung Niederlehme und betrifft die Flurstücke 35/3, 36/6, 36/8, 37/1, 235, 236, 237, 238, 239, 240 der Flur 3 und die Flurstücke 206/1, 874, 876, 878 der Flur 4 der Gemarkung Niederlehme.

Die angrenzende Nutzung und industrielle Nutzung wird durch den geplanten Bebauungsplan nachverdichtet. Mögliche Planungskonflikte werden minimiert, da keine neuen Flächen außerhalb des genehmigten Industriegebiets in Anspruch genommen werden müssen.

Das Vorhaben der 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Liepnitzenberg“ basiert auf zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Die betroffenen Bebauungspläne sind Bebauungsplan Nr. 202 – Industriegebiet Liepnitzenberg (von 1995) und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/12 – "Photovoltaik-Anlage Niederlehme". Im Rahmen der 6. Änderung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu überplant.

Ziel der Planung:

Das Ziel der Planung ist die effizientere Nutzung einer ungenutzten Fläche inmitten des Industriegebiets Liepnitzenberg der Stadt Königs Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme. Die Überplanung und Änderung von bestehenden Bebauungsplänen schaffen die baurechtliche Voraussetzung für ein Gas-Wasserstoff-Kraftwerk, sowie mehreren Rechenzentren und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen.

Die Landesregierung Brandenburg formuliert in der Energiestrategie 2040 für das Bundesland Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche, die die Zielsetzung für die Anteile der erneuerbaren Energien im Primärenergieverbrauch bis 2040 von 68 bis 85 % sicherstellen sollen. Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben. Um die im EEG formulierten Bedingungen hinreichend zu erfüllen, wird für die geplanten Bebauungs- und Nutzungsziele der Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplans beabsichtigt.

Mit diesem Bebauungsplan sollen im Industriegebiet 1 folgende Nutzungen zulässig sein:

Ein Gas-Wasserstoff-Kraftwerk, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Gas und Wasserstoff, sowie zugehörige Infrastruktur (wie Leitungen, Wasserstoffspeicher, Umspannstationen, Netzanschlüsse) und untergeordnete bauliche Anlagen, die für den Betrieb des Kraftwerks erforderlich sind.

In den Industriegebieten 2, 3 und 4:

-

Serverräume, IT-Infrastruktur, sowie weitere Anlagen und Nutzungen, die direkt mit der Bereitstellung von Rechenkapazitäten und Datenspeicherung verbunden sind

-

Nebenanlagen und Technikräume für Kühlanlagen und Stromversorgung, Transformatorenstationen, Generatoren sowie Notstromaggregate

Nicht zulässig in den Industriegebieten werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sein und die Nutzung ausgeschlossen werden. Es werden keine Aussagen zu Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter im Bebauungsplan getroffen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 20. August 2025 bis einschließlich

26. September 2025

auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen,

Geoportal --> Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung, sowie über das zentrale Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen, Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen) möglich. Die Entwurfsunterlagen können

  • Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-191 oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de. Die Einsichtnahme erfolgt bei einer Terminvereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen (Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen).

Hinweis:

Stellungnahmen zum Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen können innerhalb der Beteiligungsfrist wie folgt abgeben werden:

  • schriftlich an die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Planen und Liegenschaften, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
  • zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen, Scheederstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
  • in elektronischer Form per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO) entnommen werden, welches mit ausliegt.

Königs Wusterhausen, den 24.07.2025

(im Original unterschrieben)
Michaela Wiezorek – Dienstsiegel –
Bürgermeisterin