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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2025

17-25-206

Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses Nr. 02/2025 der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH – Bestellung eines weiteren Aufsichtsratsmitgliedes

Beschluss Nr. 02/2025 Beschlussprotokoll der Gesellschafterversammlungder Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH

Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft mbH hielt die alleinige Gesellschafterin der vorgenannten Gesellschaft, namentlich Stadt Königs Wusterhausen

vertreten durch Herrn Lars Thielecke

am 26.05.2025 eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasste nachfolgenden Beschluss:

Als weiteres Aufsichtsratsmitglied der vorgenannten Gesellschaft wird Herr Gerhard Zapff (WBG Brandenburg eG – ehemaliges Vorstandsmitglied), mit sofortiger Wirkung, bestellt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

Königs Wusterhausen, den 26.05.2025

(Im Original unterzeichnet)
Lars Thielecke
Gesellschaftervertreter

Ja-Stimmen 27, Nein-Stimmen 5, Stimmenthaltung 0

32-25-236

Beschluss über einen Aufhebungsvertrag mit dem Diakonischen Werk Oderland-Spree e.V.

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und dem Diakonischen Werk Oderland-Spree e.V. vom 15.12.2000 mit der 1. Änderung vom 30.10.2014 und der 2. Änderung vom 06.02.2024 wird per Aufhebungsvertrag zum 30.09.2025 beendet.

Ja-Stimmen 28, Nein-Stimmen 4, Stimmenthaltung 0

61-25-157

Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung Neubaugebiet TG II und TG III entlang der Luckenwalder Straße

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung Neubaugebiet TG II und III entlang der Luckenwalder Straße in Form des vorliegenden Farbkonzepts zu.

Ja-Stimmen 32, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 0

61-25-158

Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs und Öffentlichkeitsbeteiligung der 6. Änderung des B-Planes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ im OT Niederlehme

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen billigt den Vorentwurf und beschließt die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB.

Ja-Stimmen 31, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 0

61-25-166

Antrag auf Entbehrlichkeit von Flächen OT Wernsdorf

Für die Abwicklung kommunaler Pflichtaufgaben ist die Teilfläche von ca. 145 m² aus dem Flurstück 203 und eine Teilfläche von ca. 100 m² aus dem Flurstück 202 (im Lageplan gelb markiert) der Flur 3, Gemarkung Wernsdorf entbehrlich.

Ja-Stimmen 24, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 7

61-25-173

Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze im Bebauungsplangebiet 05/10 „Lessingstraße“ im OT Senzig

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt den Anträgen auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze im Bebauungsplangebiet 05/10 „Lessingstraße“ der Stadt Königs Wusterhausen, OT Senzig, für das Grundstück Gemarkung Senzig, Flur 2, Flurstück 1606, An der Ziegelei 5, in 2 Bereichen zuzustimmen:

  • Überschreitung der Baugrenze durch den Dachüberstand an der nordöstlichen Ecke des geplanten Gebäudes.

  • Überschreitung der Baugrenze durch die geplante Holzterrasse im Süden des geplanten Gebäudes. Die Überschreitung liegt im Bereich der Fläche zum Schutz und Pflege von Natur und Landschaft i. V. m. der textlichen Festsetzung Nr. 7. Die festgesetzten Flächen sind zu mind. 20 % mit standortgerechten Gehölzen (Pflanzdichte = 1 Pflanze je 1 m²) gem. Pflanzenliste zu bepflanzen. Verbleibende Flächen sind durch die Anlage von Rasen oder Wiese zu begrünen. Zusätzlich ist je 150 m² ein standortgerechter Baum gem. Pflanzenliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 12, Stimmenthaltung 3

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61-25-175

Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Grünfläche im Bebauungsplangebiet 04/08 „Wohnen am See“

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt der Befreiung von der Festsetzung der Grünfläche für einen geringen Teilbereich im B-Plangebiet 04/08 „Wohnen am See“ im OT Zernsdorf, für die Aufstellung eines Containers zur personalfreien Paddelboardvermietung, zuzustimmen.

Ja-Stimmen 2, Nein-Stimmen 21, Stimmenthaltung 9

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61-25-211

Barrierefreier Umbau des Hanns-Eisler-Hauses (Städtebauförderung Lebendige Zentren)

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt die Planung und Realisierung des barrierefreien Umbaus des Hanns-Eisler-Hauses als freiwillige Aufgabe aufgrund der Möglichkeit der Städtebauförderung (Lebendige Zentren) und auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Variante 4).

Ja-Stimmen 22, Nein-Stimmen 8, Stimmenthaltung 2

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65-25-188

Aktualisierung des Projektbeschlusses aufgrund der Fortschreibung der Kostenentwicklung zum Neubau der Feuerwehr Wernsdorf

Aktualisierung des Projektbeschlusses (Nr. 65-22-096) nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung für die Stadt Königs Wusterhausen zur Realisierung der Gesamtmaßnahme des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Wernsdorf und Übertragung der Umsetzung auf die Bürgermeisterin. Die Aktualisierung bezieht sich auf die Kostenerhöhung des Gesamtbudgets auf 6,655 Mio. € und die damit verbundene notwendige Aufstockung des Projektbudgets.

Ja-Stimmen 28, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 0

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66-25-194

Querungshilfe und Bushaltestelle Wernsdorf

Die Bürgermeisterin wird gemäß der Hauptsatzung der Stadt Königs Wusterhausen, § 14 Abs. 2 - Projektbeschlüsse -, bevollmächtigt, die Maßnahme „Errichtung von zwei Querungsmöglichkeiten inkl. Bushaltestellen in der L 30 Niederlehmer Chaussee, sowie den Neubau eines Parkplatzes“ im Ortsteil Wernsdorf, vergaberechtlich einzuleiten und den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Ja-Stimmen 28, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 0

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10-25-229

Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Beigeordneten der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird öffentlich ausgeschrieben. Die Bürgermeisterin bereitet zum nächstmöglichen Termin die Wahl einer/eines Ersten Beigeordneten vor.

Ja-Stimmen 28, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 0

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10-25-176 (Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion)

Schnelle und sichere Mobilität in der Kernstadt

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusätzlich zum Mobilitätskonzept kurzfristige Sofortmaßnahmen umzusetzen, um die Mobilität per Fahrrad, insbesondere für Schülerinnen und Schüler zu erleichtern, zu beschleunigen und sicherer zu gestalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch die Verwaltung zu prüfenden Einzelmaßnahmen.

01 Erich Kästner Straße – Zwischen Cottbuser Str. und Luckenwalder Str.

  • Einrichtung eines beidseitigen Halteverbotes (ggf. zeitlich beschränkt) im Eingangsbereich der Grundschule Erich Kästner

02 Bahnhofstraße – Stadteinwärts zwischen Bahnhofsvorplatz und Friedrich-Engels-Straße

  • Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrende entgegen der Einbahnstraße durch Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10)

03 Schloss-Straße – Zwischen Potsdamer Str. und Luckenwalder Str. (keine Bundesstraße!)

  • Aufstellung des Verkehrszeichens 227.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen)

Außerdem wird die Stadtverwaltung beauftragt, mit den zuständigen Behörden (Landkreis Dahme-Spreewald, Polizei, Landesbetrieb Straßenwesen) das Gespräch zu suchen, um

  • die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrenden (innerorts 1,5 m bei Erwachsenen, 2 m bei Älteren und Kindern) verstärkt zu überwachen.
  • In der Erich Kästner Straße bei den anstehenden Straßenbaumaßnahmen mindestens einen einseitigen Fahrradschutzstreifen einzurichten (die Fahrbahn in der Erich Kästner Straße ist nach eigener Messung 7,20 m breit und besitzt somit derzeit die notwendige Mindestbreite von 7 m für die Einrichtung beidseitiger Fahrradschutzstreifen).

Über die mit den zuständigen Behörden abgestimmten Maßnahmen, den Stand der Umsetzung sowie ggf. bestehende Hinderungsgründe ist in den zuständigen Fachausschüssen regelmäßig zu berichten.

Ja-Stimmen 3, Nein-Stimmen 24, Stimmenthaltung 1

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10-25-191 (AfD-Fraktion)

Einrichtung Bewohnerparkzone Potsdamer Ring

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich des Potsdamer Rings und des Parkplatzes an der Potsdamer Straße bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen.

Ja-Stimmen 7, Nein-Stimmen 19, Stimmenthaltung 2

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10-25-193 (SPD/FDP-Fraktion)

Abberufung eines Sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz

Als Sachkundiger Einwohner für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz wird Herr Lambert Wolff abberufen.

Als Sachkundiger Einwohner für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz wird Herr Vincent Gebhardt berufen.

Ja-Stimmen 27, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung 0

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10-25-203 (AfD-Fraktion)

Den Mittelstand entlasten, die lokale Wirtschaft stärken – kostenfreie Parkausweise für Handwerker, soziale Dienstleister und Pflegekräfte im Dienst einführen

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:

1. Kostenfreies Parken für Handwerker, Pflegekräfte und soziale Dienstleister im Dienst die Stadt Königs Wusterhausen gewährt

  • lokalen Handwerksbetrieben
  • sozialen Dienstleistern, auch privaten Krankentransporten
  • lokalen Pflegediensten.

welche im Rahmen eines Auftrages tätig sind, das Recht ihre Fahrzeuge während der Arbeitszeit in allen bewirtschafteten und gebührenpflichtigen Parkzonen der Stadt kostenfrei abzustellen.

2. Vergabe eines kostenfreien Parkausweises

Die Stadtverwaltung entwickelt ein Verfahren zur Beantragung und Ausgabe eines kostenfreien Parkausweises. Dieser Ausweis ist auf Fahrzeuge begrenzt, die für den Transport von Materialien, medizinischen Hilfsmitteln oder zur Erfüllung mobilitätsabhängiger Dienstleistungen benötigt werden. Dieser Ausweis legitimiert die Handwerker, sozialen Dienstleister, privaten Krankentransporter und Pflegekräfte, die in Königs Wusterhausen und Umgebung (Wildau, Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf) ansässig sind, das jeweilige Einsatzfahrzeug im Zuge ihrer Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe zum Erfüllungsort kostenlos zu parken.

3. Regelung zur Nutzung

Der kostenfreie Parkausweis soll unter folgenden Bedingungen gelten:

  • Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Handwerksbetrieb oder einer sozialen Einrichtung oder einem Pflegedienst, ansässig in Königs Wusterhausen und Umgebung (durch Handwerkskammer, Mitglied in der Handwerkskammer, Nachweis der beruflichen Tätigkeiten oder einer Betriebserlaubnis).
  • Der Parkausweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
  • Der Parkausweis gilt für Arbeiten, die den Einsatz des Fahrzeuges am Einsatzort erfordern.

Andere in Deutschland bei Handwerkerparkausweisen übliche Freistellungen gemäß § 46 StVO, wie der Erlaubnis des Parkens

  • im eingeschränkten Halteverbot (Parkverbot)
  • in Halteverbotszonen
  • auf Anwohnerparkplätzen

sind einzubeziehen.

Ja-Stimmen 7, Nein-Stimmen 21, Stimmenthaltung 0