Stadtverordnete und Verwaltung haben sich am 6. Juli 2026 darauf verständigt, dass in der Sommerpause zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2026 Bauturbo-Anträge abgelehnt werden sollen, wenn die Gremien nicht beschlussfähig sind. Es handelt sich dabei um Bauanträge nach § 36a BauGB („Bauturbo-Anträge“), die ab 01.06.2026 bei der Stadt eingegangen sind. Damit soll verhindert werden, dass die Anträge nach dem Zeitablauf von drei Monaten automatisch als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion), wie es im Baugesetzbuch vorgesehen ist.
Mit diesem Beschluss folgt die Stadt Königs Wusterhausen dem Grundsatzbeschluss vom März 2026 (Beschluss 10-26-096). Darin ist festgelegt, dass ein Bauturbo-Antrag vor der Entscheidung des Hauptausschusses dem zuständigen Ortsbeirat und dem Fachausschuss zur Stellungnahme vorzulegen ist. Die Erfahrungen der zurückliegenden Wochen mit den zusätzlichen Sitzungsterminen haben gezeigt, dass Gremien nicht immer beschlussfähig waren. In den Sommerferien – für die regulär keine Gremiensitzungen geplant waren – ist dies ebenfalls zu erwarten.
Um in diesem Zeitraum weiterhin handlungsfähig zu sein und nicht der Genehmigungsfiktion zu unterliegen, wird die Verwaltung Bauturbo-Anträge ablehnen, welche nicht fristgemäß entschieden werden können.
Interessierten Bauherren, die nach dem Bauturbo (§ 36a BauGB (Baugesetzbuch)) bauen wollen, empfiehlt die Stadtverwaltung, sich im Bereich Stadtplanung beraten zu lassen. Dies betrifft beispielsweise grundsätzliche Fragen zum Bauvorhaben und zum zeitlichen Ablauf des Antragsverfahrens. Eine Terminvereinbarung wird dringend empfohlen.
Bis zum 1. Juni 2026 wurden bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen 18 Bauanträge im Bauturbo-Verfahren gestellt.